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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2004-03-17

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion lehnt die Anträge Triponez und Meyer Thérèse entschieden ab. Wenn wir bei der Beteiligung der Versicherten an den "Überschüssen" unter 90 Prozent gehen, fallen wir hinter die Position des Ständerates zurück. Die 90 Prozent sind auch bereits vom Bundesrat in der Botschaft zum VAG festgesetzt worden. Es ist eine Praxis, die eingebürgert ist.

In zweiter Linie geht es um die Frage, wovon denn diese 90 Prozent eigentlich berechnet werden. Nach unserer Interpretation ist es klar, dass "Überschüsse" Ertrag minus Kosten sind. Es geht nicht an, dass die Versicherungsgesellschaften hier versteckt wieder Kosten geltend machen und von den Bruttoerträgen in Abzug bringen. Offensichtlich ist das Parlament in dieser Frage in semantischer Hinsicht sehr kreativ. Die SGK hat ja zu dieser Frage Stellung genommen und für die Interpretation auch den Begriff "Überschuss" noch einmal präzisiert.

In diesem Zusammenhang lege ich aber auch Wert auf die Frage, was denn eigentlich das Bruttoprinzip ist. Vom Bruttoprinzip spricht man in der Finanzwissenschaft, wenn alle Erträge einer Kasse offen zu legen sind, d. h., dass in einer Bruttoabrechnung sämtliche Erträge einer Vorsorgeeinrichtung oder eben eines Kollektivunternehmens offen zu legen [PAGE 395] sind. Das Bruttoprinzip definiert aber nicht, inwieweit Überschüsse weitergegeben werden oder nicht, sondern verlangt eben die Rubrizierung aller Erträge und aller Kosten.

Damit sind wir beim Minderheitsantrag Rechsteiner Paul: Da ist zu sagen, dass es ja einen sehr aufschlussreichen Bericht des Bundesamtes für Privatversicherungen gibt, in dem es eben genau um die Frage der Verwaltungskosten geht. Wir lesen dort, dass die Verwaltungskosten im BVG pro Versicherten in der Kollektivversicherung 358 bis 835 Franken betragen. Dazu kommen noch Kapitalanlagekosten von bis zu 217 Franken. Wir bewegen uns im BVG also auf einem Niveau, auf dem allein die Verwaltung zwischen 500 und 1000 Franken pro Kopf kostet.

Ich möchte das einfach mit den Verwaltungskosten der AHV vergleichen, die mit 14 - in Worten: vierzehn - Franken pro Kopf ausgewiesen sind. Wir sind also im BVG auf einem sehr hohen Niveau, und das hat auch damit zu tun, dass viele dieser Kosten bis jetzt nirgends ausgewiesen worden sind. Das Erstaunliche in dieser Untersuchung ist ja, dass eben auch die Abschlusskosten - also die Provisionen und andere Kosten - bei einem neuen Vertrag offen gelegt werden, und diese bewegen sich auch in einer ganz erstaunlichen Höhe von nämlich bis zu 400, 500 Franken pro Kopf. Bis zu 40 Prozent der gesamten Verwaltungskosten sind Abschlusskosten. Wir wissen genau, dass in diesem Bereich, beim Neuabschluss einer Versicherung durch eine mittlere Unternehmung, sehr viel Geld im Spiel ist, dass da Provisionen im Spiel sind, "kick backs" usw. Hier ist es in der Vergangenheit zu erheblichen Missbräuchen gekommen. Wir kennen auch die Missbräuche im Bereich der Kapitalverwaltung: "front running", Gewinnbeteiligungen, Optionen usw. Es liegt uns sehr daran, dass diese Missbräuche unterbunden werden, und der erste Schritt gegen Missbräuche ist, dass hier Transparenz geschaffen wird.

Wir wollen wissen: Was sind die Abschlusskosten eines obligatorischen Versicherungsvertrags? Die Versicherungen sollen das offen legen, und ich wiederhole noch einmal, was wir unter Verwaltungskosten verstehen: Verwaltungskosten sind sämtliche Kosten, die nicht in Form von Leistungen an die Versicherten gehen, umfassen also die Kapitalanlagekosten, die laufenden Verwaltungskosten und die Abschlusskosten. Im Sinne der Transparenz beantragt Ihnen die Minderheit meines Namensvetters Rechsteiner hier eben, dieses gewichtige Paket der Abschlusskosten separat zu rubrizieren: Dies, damit diejenigen, die die Versicherer nicht wechseln - also jene, die konstant in einem festen Vertragsverhältnis sind -, nicht Abschlusskosten von Verträgen mit Unternehmen quersubventionieren, die sich einen Spass daraus machen, auf Provisionenjagd immer wieder den Versicherer zu wechseln; möglicherweise auch allein im Interesse des zuständigen Pensionskassenverwalters. Diese Geldströme sind ja eben nicht transparent, und deshalb möchten wir sie offen legen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei der Frage der 90 Prozent fest zu bleiben, dem Ständerat zu folgen und im Bereich der Verwaltungskosten für Transparenz zu sorgen.