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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-03-17

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17

Wortprotokoll

Ich behandle zuerst den Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zu Artikel 37 Absatz 2, weil dieser von geringerer wirtschaftlicher Tragweite ist. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Herr Rechsteiner fordert ja das separate Ausweisen der Abschlusskosten und der Verwaltungskosten. Ich muss einfach [PAGE 397] sagen: Das ist etwas theoretisch, wenn man das Versicherungsgeschäft kennt. Versicherungsvertreter werden sehr häufig aufgrund des Jahrestotals honoriert, und man weiss ja Anfang Jahr noch nicht, wie viel man schliesslich bis Ende Jahr umsetzt. Das Zweite, was die Sache erschwert, ist die so genannte Retention-Kommission. Das heisst, dass die Kommission dem Vermittler überhaupt nur zufällt, wenn der Kunde ein, zwei oder drei Jahre bei der Versicherung bleibt. Diese Tarife und Gepflogenheiten sind zudem von Versicherung zu Versicherung verschieden.

Ich muss auch sagen, dass hier für die Vergütungen an die Vermittler zum Teil abschätzige Worte gebraucht wurden, Korruption usw.; das würde ich doch nicht so sehen. Zu der Idee, dass es im letzten Jahr bei der Vermittlung von BVG-Geschäften grosse "kick backs" gab, muss ich sagen: Sie hätten einmal eine Versicherung platzieren müssen. Am liebsten hätten die Versicherungen wahrscheinlich Kommissionen dafür bezahlt, dass man ihnen keine neuen Geschäfte bringt. Das ist etwas realitätsfremd.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, hier den Versicherungen nicht noch zusätzlichen Aufwand zu bescheren, der in der Praxis kaum zu bewältigen ist.

Jetzt kommen wir aber zum zweiten Thema. Hier geht es wirklich um einen Schicksalsartikel; hier geht es ums Überleben der Versicherungen. Ich bin schon etwas erstaunt darüber, mit welcher Leichtigkeit man hier gewisse Behauptungen aufstellt. Es geht um die "legal quote".

Ich muss noch eine Vorbemerkung machen, die mir wichtig erscheint. Sie haben ja eine korrigierte Fahne erhalten. Hier ist gegenüber dem Text in der ursprünglichen Fahne bei Artikel 37 Absatz 4 in der Spalte Bundesrat eine Änderung vorgenommen worden. Diese Fassung entspricht dem Text, wie er im BVG steht. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Sie müssen damit auch zur Kenntnis nehmen, dass der Ständerat nicht im Besitz dieses korrigierten Textes war, als er sich für diese "legal quote" von 90 Prozent aussprach. In dem Sinn hat er einfach die alte Version des Bundesrates übernommen. Wir können hier nicht interpretieren, ob er die alte Version übernehmen wollte oder neues Recht setzen wollte. Das sage ich ohne Wertung, zu Ihrer Information.

Frau Egerszegi hat eine der beiden wichtigen Fragen interpretiert, und zwar: Wie wird "Überschuss" definiert? Hier muss ich sagen, dass die Interpretation schon etwas weit gegriffen ist. Wir haben das in der Kommission überhaupt nicht diskutiert - ich weiss nicht warum. Wahrscheinlich sind die, die sich mit dem Geschäft befasst haben, teilweise davon ausgegangen, dass selbstverständlich die Bruttorechnung gemeint war, weil das in Europa üblich ist, auch mit tieferen Quoten: Italien hat 75, Frankreich 85, Spanien 70 Prozent. Hier besteht tatsächlich ein Interpretationsbedarf. Wir haben darüber nicht beraten und nicht entschieden.

Wenn man von der Nettorechnung ausgeht, dann könnte man auch hier noch andere Meinungen vertreten. Gehörte zu den Kosten beispielsweise nicht auch eine gewisse Verzinsung des Risikokapitals? Aber es kann doch schlussendlich nicht der Sinn der Gesetzgebung sein, dass wir im Parlament solche Gewinne festlegen. Sie sehen also, hier ist noch einiges unklar, und ich bin froh, dass das EDI jetzt offensichtlich doch eine Studie zu diesem Thema macht, damit hier etwas mehr Klarheit geschaffen wird.

Es wurde hier in der Diskussion auch noch gesagt, da müsse man eben für die Erträge der Versicherungen die Prämien anpassen, also die Gewinne gewissermassen über die Prämien erwirtschaften. Diese Prämien können Sie nicht einfach frei gestalten, da haben wir die Kontrolle durch den Bund, und dann sind wir wieder am gleichen Ort, nämlich dass der Staat eigentlich die Gewinne gesetzlich festlegt. Deshalb glaube ich schon, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht.

Ich muss hier natürlich die Meinung der Kommissionsmehrheit vertreten. Deshalb empfehle ich Ihnen, unserer Mehrheit zuzustimmen und die anderen Anträge, die jetzt hereingekommen sind und verlangen, dem Bundesrat zu folgen - da ist die revidierte Fassung gemeint -, also die Anträge Triponez und Meyer Thérèse, die ja erst nach Beendigung der Kommissionsarbeiten auf den Tisch gekommen sind, abzulehnen.

Zum Antrag der SGK-NR, vertreten von Frau Egerszegi, zu diesen 90 Prozent: Da hat es ein Wort drin, das für mich noch nicht klar ist. Es geht hier um die so genannten "Letztversicherten". Ich kenne selber Pensionskassen, die einen grossen Teil bei einer Versicherung versichert haben, aus irgendwelchen Gründen aber noch existieren. Das würde jetzt heissen, dass irgendjemand die Kosten, die dort anfallen - auch dort gibt es Aufsichtskosten, Beratungskosten -, tragen muss. Dieser Begriff der "Letztversicherten" ist für mich deshalb nicht klar. Deshalb muss ich sagen: Hier müsste eine bessere Lösung oder eine bessere Definition gefunden werden, bevor ich zu einer solchen Neuformulierung Ja sagen könnte.