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Gross Jost · Nationalrat · 2004-03-17

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecher befasse ich mich im Rahmen einer Auslegeordnung eigentlich mit drei Vorstössen, die sich alle mit den Taggeldern im Krankheitsfall beschäftigen. Die Standesinitiative Jura möchte einen Ausbau der Taggeldversicherung im KVG, im Sinne einer vollen Deckung des Lohn- und Verdienstausfalles bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Der Bundesrat lehnt diese Initiative ab, und auch die Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen, diesem Vorstoss keine Folge zu geben. Wir hatten dann eine zweite Initiative zu behandeln, die parlamentarische Initiative Robbiani 03.403, die im KVG eine obligatorische Krankentaggeldversicherung für den Krankheitsfall verankern wollte. Diese Initiative wurde zugunsten des Kommissionspostulates, das ich Ihnen noch vorstellen möchte, zurückgezogen.

Das Kommissionspostulat wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen und erfährt auch die Unterstützung des Bundesrates. Das Kommissionspostulat ist offener formuliert als die Standesinitiative Jura und die zurückgezogene parlamentarische Initiative Robbiani. Es verlangt eine Analyse der VVG-Praxis, also der Privatversicherungspraxis zur Taggeldversicherung im Krankheitsfall, und es fordert den Bundesrat auf, allfällige Gesetzgebungsvorschläge nicht nur im KVG zu erwägen, sondern allenfalls auch im OR, im VVG oder im Avig. Es bittet den Bundesrat, dabei auch die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen zu beachten, vor allem die zukünftige Regelung beim Mutterschaftsurlaub, und parallel dazu auch die 5. IVG-Revision, wo beispielsweise eine Meldepflicht der Taggeldversicherer vorgesehen ist. Die Kommission unterstützt also dieses Kommissionspostulat, das wie folgt lautet: "Der Bundesrat wird eingeladen, die bestehende KVG-Regelung der Taggeldversicherung und die Mängel der VVG-Praxis einer Evaluation zu unterziehen und Bericht mit allfälligen Gesetzgebungsvorschlägen entweder im OR, im KVG, im VVG oder im Avig dem Parlament zu unterbreiten. Dabei sind aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen" - die ich dargestellt habe - "in die Überlegungen einzubeziehen."

Was waren die Erwägungen der Kommission? Die Kommission war sich in einer Rückschau eigentlich einig, dass die minimale Lösung bezüglich Taggeldversicherung, die im KVG vorgesehen ist, kaum zum Tragen gekommen ist, weil sie nur völlig ungenügende Taggeldminima vorsieht. Das drückt sich im Übrigen auch in Zahlen aus. Wir haben die imposante Zahl von 2,5 Millionen taggeldversicherten Personen. Davon sind 800 000 unter dem Regime des KVG, davon 500 000 Einzelversicherte und 300 000 Kollektivversicherte, wobei sich die Versicherungsleistungen für die Einzelversicherten wirklich nur im Rahmen dieses absoluten Minimums von etwa 6 bis 30 Franken bewegen. Die Kollektivversicherungen unter dem KVG haben in der Regel besser ausgebaute Leistungen. Aber das Gros der Versicherten, nämlich rund 1,7 Millionen, sind nach dem VVG versichert, also privatversicherungsrechtlich angeschlossen. In der Regel sind diese Systeme - Sie kennen die Systeme in den Firmen - als Systeme zur Abgeltung der Lohnfortzahlungspflicht nach OR ausgestaltet.

Die Kommission war sich im Übrigen auch einig darüber, dass wir eine ganze Fülle von Problemen in der Praxis der Taggeldversicherungen nach dem VVG haben, das eben nur eine minimale staatliche Regulierung vorsieht und dem Versicherer eine grosse Freiheit und einen grossen Gestaltungsspielraum einräumt. Ich kann Ihnen nur stichwortartig sagen, welches diese Probleme sind. Wir haben schon eine Rechtsunsicherheit bei der Dauer der Lohnfortzahlung nach OR; wir haben hier verschiedene Skalen, die zur Anwendung kommen. Wir haben Rechtsunsicherheit bei der Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Es ist unklar, wieweit sich das auf die Dauer der Leistungsberechtigung auswirkt.

Wir haben natürlich - wie immer in der Privatversicherung - Krankheitsvorbehalte. Wir haben keine Aufnahmepflicht des Versicherers. Wir haben eine unbestimmte, eine ungewisse Praxis der Karenzfrist bei wiederholter Krankheit. Und wir haben vor allem - und das scheint mir das Gravierendste zu sein - bei den Prämien eine Diskriminierung der Frauen, die der Lohngleichheit von Mann und Frau gemäss Verfassung entgegensteht.

Wir haben auch Leistungsausschlüsse bei bestimmten Krankheitsformen. Wir haben für KVG und VVG natürlich auch getrennte Instanzenzüge: Wenn jemand eine privatrechtliche Zusatzversicherung zur Taggeldversicherung gemäss KVG hat, muss er, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will, einen unterschiedlichen Instanzenweg einschlagen. Und wir haben schliesslich auch eine völlig mangelhaft, lückenhaft geregelte Aufklärungspflicht des Versicherers.

Diese Probleme der aktuellen VVG-Praxis waren weitgehend unbestritten. Gleichwohl ist die Kommission nicht zur Auffassung gekommen, man wolle für die Taggeldversicherung nur auf der Schiene eines Obligatoriums fahren, auch wenn hier gesagt werden muss, dass eine Zusatzversicherung, auch aufgrund der Zahl der Versicherten, eigentlich eine sozialversicherungsrechtliche Funktion erfüllt.

Ich bin etwas unglücklich, etwas unzufrieden über die bundesrätliche Antwort, die äusserst unbefriedigend ist, obwohl diese Taggeldversicherung ein enormes Problem in der Praxis, aber auch im personellen Geltungsbereich darstellt. Die Antwort des Bundesrates kommt doch sehr schmalspurig daher. Ein Wille, diese Probleme, diese Missstände im Bereich der Taggeldversicherung auch entschlossen anzugehen, ist kaum zu erkennen. Aber immerhin, der Bundesrat sagt nicht Nein zu diesem Postulat; bei einem Postulat kann man ja eher noch "Ja, aber" sagen. Ich glaube, mit der Kommission sagen zu dürfen: Wir erwarten aufgrund dieses Postulates, dass die im Postulat angeregte Überprüfung dieser Missstände und Probleme und auch das Auf-den-Tisch-Legen allfälliger Gesetzgebungsvorschläge entschlossen und nicht halbherzig an die Hand genommen werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Standesinitiative Jura, die der Kommission zu weit geht, abzulehnen und mit der Kommission das Postulat mit der offenen Formulierung gutzuheissen.