preparatory:AB 41670
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Mit dem Versicherungsvertragsgesetz stehen wir vor der Nagelprobe, die zeigen wird, ob wir diese Revision tatsächlich zu einer versichertenfreundlichen Lösung führen oder nicht.
In Artikel 3 sind die Informationspflichten der Versicherungsunternehmungen geregelt. Es ist vorweg klar festzuhalten, dass die Regelung in Absatz 1, in dem ganz klar festgelegt wird, worüber der Versicherer informieren muss, positiv zu werten ist. Wir haben keine Auswahlsendung mehr, sondern es ist abschliessend geregelt, über welche Punkte die Versicherungsunternehmung informieren muss. In Absatz 3 wird der Fall geregelt, bei dem - wie z. B. bei den Kollektivtaggeldversicherungen - andere als die Versicherungsnehmer anspruchsberechtigt und zu informieren sind. Der Ständerat hat hier ein ganz klares und sauberes Informationskonzept beschlossen. Zum Ersten sieht es nämlich vor, dass der Versicherungsnehmer - also in der Regel der Arbeitgeber, wenn wir etwa an die Krankentaggeldversicherung denken - z. B. über alle wesentlichen Änderungen des Vertrages informieren muss. Zum Zweiten wird auch die Versicherungsunternehmung ganz klar verpflichtet, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber diese Informationspflicht wahrnimmt. Zum Dritten wird die Versicherungsunternehmung verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die WAK hat nun diese Obliegenheiten der Versicherungsunternehmung gestrichen. Es ist ganz klar, dass es damit in der alleinigen Kompetenz des Arbeitgebers bleibt, darüber zu befinden, ob er orientiert oder eben nicht. Herr Gysin Remo hat diese Verpflichtung gemäss Ständerat mit seinem Minderheitsantrag wieder aufgenommen. Ich bitte Sie, folgen Sie der Minderheit, damit auch klar ist, dass die Informationsverpflichtung sowohl dem Versicherer als auch dem Versicherungsnehmer obliegt. Für die Arbeitnehmer ist es sehr wichtig, dass diese Informationsverpflichtungen wahrgenommen werden; dass dies auch tatsächlich der Fall ist, können Sie mit einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung sicherstellen.
Ich bitte Sie, der Minderheit Gysin Remo zu folgen.