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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit der Verpflichtung, auf die Weitergabe von Informationen zu achten, von den Versicherungsunternehmen nichts Unmögliches verlangt wird und dass dadurch das Verhalten des Versicherungsnehmers unter dem Strich wahrscheinlich eher positiv beeinflusst werden kann. Wir sind der Meinung, dass die Lösung des Ständerates, die auf einer Informationspflicht des Versicherungsnehmers und einer Dokumentationspflicht des Versicherers basiert, wahrscheinlich die bessere Lösung ist. Sie ist insbesondere leicht überprüfbar, und sie ist auch leicht oder - sagen wir einmal - leichter durchsetzbar als die Pflicht, wie es heisst, "darauf zu achten, dass". Deshalb ist das aus unserer Sicht kein Schicksalsartikel, und wir können mit der Minderheit in diesem Falle durchaus leben.