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Günter Paul · Nationalrat · 2004-03-17

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte den Blickwinkel etwas ausweiten und erläutern, warum dieses Postulat angenommen werden sollte.

1. Die Schweiz produziert in enger Zusammenarbeit mit Israel Kriegsgüter, deren Verwendung nach humanitärem Völkerrecht problematisch ist. Die bundeseigenen Rüstungsbetriebe entwickelten und produzierten in Zusammenarbeit mit der israelischen Firma Israel Military Industries so genannte Kanister- oder Streumunition. Getestet haben die Schweizer Rüstungstechnologen die Munition für Artillerie und schwere Minenwerfer in Israel. Streumunition wird von Flugzeugen und Artillerie abgefeuert. Pro Schuss oder pro Kanister werden bis zu hundert kleinste Bomben, so genannte "bomblets", freigesetzt. Der Einsatz dieser Munition ist völkerrechtlich problematisch, da er grössere Mengen von Blindgängern hinterlässt und durch die Streuwirkung nicht zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung unterscheidet. In Kosovo detonierten gegen 30 Prozent dieser "bomblets" nicht; durch Blindgänger kamen gleich viele Personen ums Leben wie durch Personenminen. Auch wenn das Risiko von Blindgängern durch die neuen Entwicklungen, an denen die Schweiz beteiligt ist, auf 5 Prozent gesenkt werden kann, so heisst das immer noch, dass pro Kanister mehrere "bomblets" als Blindgänger enden. Ein einziger davon kann ein ganzes Stück Land unbrauchbar machen. Dass dieser Munitionstyp zum Einsatz gekommen ist, bezeugt die israelische Armee auf ihrer Homepage gleich selbst, indem sie die schweizerisch-israelische Entwicklung als "battle proven", also im Kampf getestet, deklariert.

2. Seit den Achtzigerjahren arbeitet ein Schweiz-Israel-Konsortium unter Mitwirkung der Ruag, von Oerlikon-Contraves und Israel Aircraft Industries an der Entwicklung einer Drohne vom Typ Ranger. Das ist ein unbemanntes Aufklärungsflugzeug, das mit Infrarot- und Wärmebildkameras versehen ist. Nach offiziellen israelischen Quellen werden derartige Drohnen im Nahostkonflikt für die Ortung angeblicher palästinensischer Terroristen eingesetzt, die anschliessend ermordet werden sollen. Die Drohne gilt nach Schweizer Lesart dennoch nicht als Kriegsmaterial, sondern als Dual-Use-Gut, weil theoretisch auch eine zivile Nutzung, z. B. zur Verkehrsüberwachung, denkbar ist. Somit ist ihr Export ausserhalb des Kriegsmaterialgesetzes möglich. Die meisten Länder behandeln die Drohne jedoch als Kriegsmaterial. Unser Land steht mit dieser Definition des Fluggerätes als Dual-Use-Gut ziemlich einsam da.

Die Weiterentwicklung der Drohne ist aber auch aus einem anderen Grund problematisch: Die Ruag-Partnerin in Pakistan, die Firma Neaz, vertreibt die Drohne nach eigenen Angaben in Pakistan. Gleichzeitig liefert Israel Drohnen nach Indien. Da sich die genannten Länder bekanntlich seit Jahrzehnten in den Haaren liegen, wird klar, dass das erwähnte Konsortium sich zum Diener zweier verfeindeter Kriegsherren macht.

Durch die beschriebene militärische Zusammenarbeit mit Israel bewegt sich unser Land sowohl unter dem humanitären als auch unter dem friedenspolitischen Gesichtspunkt auf äusserst heiklem Terrain. Die SP-Fraktion ist daher der APK dankbar, dass sie das Thema eingebracht hat. Wir glauben, es ist sehr wichtig, dass unser Rat dieses Postulat mit möglichst grossem Mehr überweist.