Theiler Georges · Nationalrat · 2004-03-18
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-18
Wortprotokoll
Ich lege im Sinne der Transparenz hier meine Interessen offen: Ich bin beratend tätig für TDC Switzerland. Ich fühle mich aber vollkommen frei; ich habe keine Mandatierungen irgendwelcher Art in dieser Angelegenheit.
Im Namen der Minderheit, hinter der auch die FDP-Fraktion steht - ich werde darauf zurückkommen -, beantrage ich Ihnen Eintreten auf dieses Gesetz.
Gestatten Sie mir zuerst einen Blick zurück: Vor acht Jahren haben wir in diesem Saal dieses Gesetz verabschiedet. Man darf durchaus eine positive Bilanz ziehen - positiv ist sie vor allem für unsere Kundinnen und Kunden. Das Angebot ist breiter geworden, die Preise sind gesunken - nicht überall gleich, nicht überall auf ein befriedigendes Niveau, insbesondere im Mobilbereich nicht. Man kann also sagen: Die Schweiz ist mit dabei in dieser ganz zentral wichtigen Entwicklung in diesem Bereich. Es ist auch so, dass in der gesamten Branche die Zahl der Arbeitsplätze zugenommen hat - ganz im Gegensatz zu den Befürchtungen von damals -, und zwar in allen Regionen. Es gibt Firmen, die mehr in der Westschweiz operieren, andere mehr in der deutschen Schweiz, aber auch im Tessin hat es zusätzliche Arbeitsplätze gegeben. Die Grundversorgung ist gut; Sie können in allen Regionen, in allen Randregionen die Dienstleistungen zu den gleichen Konditionen beziehen, die Dienstleistungen, welche extra in der Grundversorgungskonzession definiert worden sind und welche die Swisscom ausführt.
Es gibt aber in diesem Gesetz ein paar Mängel; das sind einmal die langen Verfahren und - das ist ganz sicher - das Problem der letzten Meile, d. h. das Monopol der ehemaligen Monopolistin in diesem Bereich. Es herrscht hier kein Wettbewerb, es gibt keinen Wettbewerb der Technik, keinen Wettbewerb der Dienstleistungen und selbstverständlich auch keinen Wettbewerb des Preises. Es herrscht eine Zwangskundschaft; wir Schweizerinnen und Schweizer müssen diese Dienstleistungen alle bei der ehemaligen Monopolistin beziehen. Die Monopolistin macht dazu noch etwas, was ich als ganz schlimm erachte, sie betreibt nämlich Abwerbung der Kundinnen und Kunden. Sie nützt daher ihre Stellung auch aus.
Wir begrüssen die Öffnung der letzten Meile und danken dem Bundesrat dafür, dass er die Verordnung dazu bereits geändert hat. Eigentlich müsste man das Gesetz gar nicht ändern, wenn die Verordnung schon geändert worden ist. Aber es war das Parlament, das die politische Diskussion gefordert hat; ich weiss es. Deshalb begrüssen wir natürlich auch die Präzisierungen zu dieser Situation im Gesetz.
Das Monopol der letzten Meile ist schlimm, ich habe es gesagt. Es ist eine unfaire Wettbewerbsverzerrung. Es ist konsumentenfeindlich und führt zu einer grotesken Situation. Ich möchte ein Beispiel dazu anführen: Nehmen wir an, Sie wollen bei der Migros einkaufen. Nun müssten Sie zuerst durch ein Portal von Coop gehen und dort jeden Monat 25 Franken bezahlen, damit Sie in die Migros einkaufen gehen dürfen. Sie bekämen dann mit der Rechnung von Coop für diese 25 Franken - das ist das Schlimme - dann auch noch Werbematerial, das Ihnen sagt, Sie sollen ja nicht bei der Migros einkaufen gehen. Das würde niemand, aber gar niemand in diesem Land akzeptieren! Aber hier ist das faktisch genau so. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf diese Vorlage eintreten und die Sache auch diskutieren.
Es ist auch nicht so, dass faktisch eine Enteignung stattfindet, wie das gesagt wird. Selbstverständlich ist, wie auf dem übrigen Netz der Interkonnektion, dass die ehemalige Monopolistin zu einem fairen, korrekten Preis dafür entschädigt werden soll, der zuerst ausgehandelt und dann von der Comcom, eventuell auch vom Bundesgericht bestätigt werden muss. Es kommt das Moment dazu, dass der Kunde den Anschluss längst bezahlt hat. Wir bezahlen jährlich etwa 300 Franken; für ein Zehnfamilienhaus sind das über zehn Jahre 30 000 Franken für diesen Anschluss. Das ist eine ansprechende Summe. Letztlich ist es der Kunde, der diesen Anschluss bezahlt hat. Er sollte auch ein Recht haben, darüber zu bestimmen, mit wem er arbeiten will.
Zur Haltung der FDP-Fraktion: Wir haben ja zuerst Rückweisung an den Bundesrat verlangt. Wir haben diesen Antrag zurückgezogen. Wir sind der Meinung, dass er keinen Sinn mehr machen würde, nachdem auch das RTVG behandelt worden ist. Aber wir stellen klare Anforderungen. Wir möchten ein einfacheres Gesetz haben. Wir möchten an der letzten Meile festhalten. Wir möchten den Begriff des Zugangs auf diese letzte Meile eingrenzen. Wir möchten den Konsumentenschutz klar umsetzen - Spamming, Datenschutz -, und wir möchten letztendlich auch eine Grundversorgung sicherstellen, welche dafür sorgt, dass diese Leistungen in allen Randregionen zu gleichen Preisen, die definiert sind, erhältlich bleiben.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, welcher sich die FDP-Fraktion anschliessen kann, auf die Vorlage einzutreten und die Diskussion in der Kommission dann in diesem Sinne zu führen.