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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-18

Wortprotokoll

Natürlich sehe ich diesen Widerspruch. Wenn Sie den beseitigen wollten, müssten Sie für sämtliche Versicherungen das Verbot ausschliessen, also auch für die tieferen. Das ist ein Mittelweg, den man geht. Sie müssten einen Antrag stellen, der besagt: Wir schliessen überhaupt das Untersuchungsverbot für alle Versicherungen aus, nicht nur für die höheren. Aber man muss auch sehen, dass der Preis einer solchen Untersuchung mindestens heute noch relativ hoch ist. Wenn man eine Lebensversicherung über 50 000 oder 100 000 Franken abschliesst, muss man sich ja auch die Frage stellen, ob sich das lohnt. Aber je höher die Lebensversicherung ist, desto stossender wird es, wenn man ein Risiko nicht bekannt gibt. Darum hat der Bundesrat diese Lösung gewählt.

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