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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-03-18

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 32e USG geht es um die Regelung des Altlastenfonds des Bundes. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, welche Veränderungen Ihnen die Kommission beantragt, was neu aus dem Fonds finanziert wird. Es sind zum einen die Abgeltungen des Bundes für die Kosten, die den Gemeinwesen durch die Ausdehnung des Altlastenrechtes auf die Überwachung und die Untersuchung anfallen. Das ist die logische Konsequenz aus der Neuformulierung von Artikel 32d.

Die Abgeltungssätze sollen neu fest 40 Prozent betragen. Der Bundesrat hatte angeregt, man solle es bei höchstens 40 Prozent belassen. Herr Baumberger war der Ansicht, es sollten 60 Prozent sein. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen. Wir wollen mit festen Prozentsätzen Klarheit darüber schaffen, wie hoch die Abgeltungssätze sind, und klarlegen, dass sie 40 Prozent betragen.

Im Weitern sollen neu Beiträge an die Erstellung der Altlastenkataster geleistet werden, und zwar 500 Franken pro Standort. Wir sind der festen Meinung, dass dadurch die Katastererstellung beschleunigt wird, dass sich die Kantone mit der Katastererstellung beeilen werden, damit sie noch in den Genuss dieser Mittel kommen können.

Dann werden wie gesagt neu Gelder an die Sanierung von stillgelegten Schiessanlagen ausgerichtet. Hier sei zuhanden des Amtlichen Bulletins explizit festgehalten, dass damit auch zwei parlamentarische Vorstösse erledigt werden, die verlangt hatten, dass sich der Bund an den Sanierungs- bzw. Überwachungskosten von Schiessanlagen beteiligt. Es waren die Anliegen der Motionen Heim 00.3702 und Hess Hans 01.3303. Diese Forderungen sind mit der vorliegenden Gesetzesrevision im Wesentlichen erfüllt. Die Beiträge an die Sanierung von Schiessanlagen entsprechen auch der Logik des Verursacherprinzips. Wenn Sie sich vor Augen führen, dass das obligatorische Schiessen durch den Bund angeordnet worden ist, ist es auch richtig, dass ein Teil der Behandlungskosten dieser belasteten Standorte durch den Altlastenfonds finanziert wird. Der Bundesrat hält auch hier an seinem Antrag, den Abgeltungssatz auf höchstens 40 Prozent festzulegen, nicht weiter fest.

Ich bitte Sie, auch hier unseren Anträgen zuzustimmen.

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