Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2004-03-18
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-18
Wortprotokoll
Das Geschäft "Altlasten" hat eine lange Vorgeschichte; die parlamentarische Initiative Baumberger ist bereits 1998, also vor bald sechs Jahren, eingereicht worden. Die Vorlage ist wichtig und kann auch Konsequenzen haben. Wir sprechen hier von 40 000 bis 50 000 belasteten Standorten in der Schweiz und von Untersuchungs-, Sanierungs- und Überwachungskosten von einigen Milliarden Franken.
Es war also wichtig, dass sich die Kommission sehr intensiv und im Detail mit dieser Vorlage befasst hat. Das ist geschehen. Wir haben in einer Subkommission dreizehn Sitzungen durchgeführt; wir haben auch zweimal die Frist für die Behandlung der Initiative verlängern lassen, bevor die Vorlage jetzt im Parlament behandelt wird. Wir sind überzeugt, dass eine gute Vorlage herausgekommen ist. Sie war in der Kommission auch nicht grundsätzlich umstritten.
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen deshalb, durchwegs den Anträgen der Kommission zuzustimmen und die abweichenden Anträge des Bundesrates nicht zu unterstützen.
Es geht eigentlich um drei umstrittene Punkte:
1. Zur Bauherren-Altlast: Auf einem Grundstück liegt zwar eine Belastung vor, aber man muss eigentlich im Hinblick auf eine Sanierung oder Überwachung nichts unternehmen; [PAGE 470] wenn hingegen ein Aushub erfolgt, wenn also ein Bauvorhaben vorliegt, dann muss der Aushub speziell entsorgt werden. Das war bis heute nach Abfallrecht geregelt; der Eigentümer war zur Übernahme der zum Teil enormen Deponiekosten für belastete Aushübe verpflichtet.
Der Bundesrat hat die Formulierung abgelehnt, wie sie nun die Kommission vorgesehen hat, dass auch bei Bauherren-Altlasten grundsätzlich der Verursacher der Belastung die Kosten tragen soll. Er hat dazu vermutlich etwas übertrieben Stellung genommen. Er sagt, die Kommission habe Luxuslösungen vorgeschlagen, das führe zu einer Überlastung oder Aufblähung des Verwaltungsapparates, zu zahlreichen Gerichtsverfahren und volkswirtschaftlichen Kosten; es könne Kosten von einigen 10 Milliarden Franken auslösen. Das ist übertrieben, es wurde auch nicht belegt, wie sich diese Rechnung wirklich darstellt und wie man auf diese Zahlen kam.
Von der Verwaltung wurde akzeptiert, dass die Formulierung, so wie die Kommission sie nun vorschlägt, vom Rechtsempfinden des Bürgers her richtig ist, dass aber beim Vollzug gewisse Probleme bestehen können; diese müssen gelöst werden, und das ist auch möglich. Die Kommission ist davon überzeugt, dass die Formulierung, wie wir sie Ihnen vorschlagen, auch dazu führt, dass die Abklärungen, die jetzt für die Erstellung des Altlastenkatasters gemacht werden müssen, sorgfältiger vorgenommen werden, dass man im Zweifelsfall nicht einfach Grundstücke in diesen Altlastenkataster übernimmt. Es ist auch so, dass niemand nur zur Abklärung, ob das Grundstück belastet ist, einen Aushub ausführen lassen wird. Das ist ja mit grossen Kosten verbunden und kann nur gemacht werden, wenn tatsächlich ein Bauvorhaben vorliegt. Wir glauben, dass der Bundesrat hier in etwas übertriebener Weise die Argumentation der Kantone übernommen hat, die einen gewissen Verwaltungsaufwand befürchten. Der dürfte auch eintreten, aber sachlich ist dieses Vorgehen richtig; in der Kommission war das auch nie bestritten.
2. Zur Kostentragung: Es ging dabei um die Frage, in welchen Ausnahmefällen der Eigentümer eines Grundstückes nicht zur Kostentragung beigezogen werden kann. Eines dieser Kriterien ist: wenn er von der Sanierung des Grundstückes nicht profitiert. Der Bundesrat wollte diesen Passus streichen. Auch da sind wir der Meinung, dass es sachlich richtig ist, wenn wir bei unserer Formulierung bleiben.
3. Zur Deponieabgabe und zur Frage, wozu sie beigezogen werden kann. Einmal wird für die Erstellung des Altlastenkatasters ein Beitrag von 500 Franken an die Kantone geleistet. Zusätzlich muss für die Sanierungskosten ein Kostenteiler festgelegt werden. Die Kommission ist der Meinung, dass wir ihn bei 40 Prozent der Kosten festlegen sollen. Der Bundesrat hat die Formulierung "höchstens 40 Prozent" vorgeschlagen. Der Kommission schien das zu unbestimmt, sie fand, dass wir bei der klaren Grenze von 40 Prozent bleiben sollten.
Dies waren die wichtigsten Differenzen in der Detailberatung. Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, in allen Punkten der Kommission zu folgen.