Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-06
Wortprotokoll
Es geht hier nicht etwa um die milliardenschweren generellen Fehlbeträge, die bei der Pensionskasse systembedingt sind, sondern lediglich um die freizügigkeitsbedingten Beträge von rund 144 Millionen Franken, wie das Herr Weyeneth zu Recht gesagt hat. Bezüglich der grossen, wirklichen Deckungslücken ist es klar, dass die Arbeitgeber sie übernehmen müssen; sie haben sie vorher auch gespart. So gesehen ist die Härteklausel nur für die Fälle vorgesehen, welche diese Ausfinanzierung nicht vornehmen können. Die Härteklausel wurde nicht für diesen spezifischen Fall des Freizügigkeitsgesetzes vorgeschlagen.
Der Bundesrat hat, ohne zu realisieren, dass es keine Gesetzesgrundlage gibt, den angeschlossenen Organisationen die Übernahme dieser Beiträge in Aussicht gestellt - ich kann das hier bestätigen. Ich habe mich schon das letzte Mal bei Ihnen dafür entschuldigt, ich will es deshalb nicht nochmals tun. Es war sicher falsch, aber es ist natürlich schon so, dass sich die angeschlossenen Organisationen damals nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auf die bundesrätliche Haltung haben berufen können. Wir sind der Meinung, dass eine Organisation, wenn sie vor Gericht ginge, möglicherweise sogar eine Chance hätte, das durchzusetzen, auch wenn keine Gesetzesgrundlage vorhanden ist.
Es ist mir natürlich etwas peinlich, dass ich jetzt vor Ihnen eine gesetzliche Grundlage beantragen muss, um das zu regeln. Denn es gibt dafür eigentlich keine Entschuldigung, ausser derjenigen, dass sich der Bundesrat zu wenig in den komplexen Sachverhalt vertieft hat.
Auch alle privaten und die anderen öffentlichen Kassen waren mit dem gleichen Problem konfrontiert, aber die meisten konnten das selbstständig finanzieren - das taten also nicht die Arbeitgeber, ausser vielleicht in Einzelfällen -, weil sie durch ihre Anlagepolitik bessere Zinserträge erwirtschaften konnten und gewisse Reservepolster hatten. Einzelne konnten den Gang zum Sicherheitsfonds tun.
Beim Bund gab es keine solchen Mehrerträge, weil man bei der Konzeption der Kasse ursprünglich - vor allem wahrscheinlich, um die Bundeskasse zu schonen - die Zinsen begrenzt hatte und damit keine Performance erreichen konnte, die es erlaubte, überhaupt Reserven anzulegen.
Einzelne Juristen aus dem EJPD haben vorgeschlagen, mit diesem Problem vor den Sicherheitsfonds zu gehen. Ich habe mir gestattet, das abzublocken, weil ich glaube, dass es nicht verstanden würde, wenn der Bund zum Sicherheitsfonds gehen würde, der ja von den Privaten finanziert worden ist, und zwar für Fälle, bei denen es wirklich um Härten geht.
Es braucht schon gute Gründe, damit der Finanzminister der Übernahme einer solchen Summe zustimmt. Ich glaube, die Gründe sind gegeben: Gerade weil es der Bund mit seiner Politik verunmöglicht hat, entsprechende Reserven anzulegen, hat er jetzt eine Art moralische Verpflichtung, diese Beträge zu übernehmen. Die EVK hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann es also nicht übernehmen, denn sie ist ein Teil des Bundes, und deshalb handelt der Bund hier stellvertretend für die Kasse an sich, die diese Kosten in anderen Fällen übernehmen konnte.
Das ist der Grund, weshalb es auch sachlich richtig ist, dem Antrag der Mehrheit der Kommission und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Nochmals zu den Zahlen: Es geht um 133 Millionen Franken. Dieser Betrag betrifft allerdings nicht das aktuellste Stichjahr und muss dann neu berechnet werden. Etwa 42 Millionen Franken entfallen auf die Ruag-Betriebe. Diese Summe müsste der Bund ohnehin selber übernehmen. Es geht letztlich also um eine Summe von 90 Millionen Franken.
Das ist viel Geld, aber ich empfehle Ihnen aus den genannten Gründen, der Mehrheit zuzustimmen.