Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-02
Wortprotokoll
Ich kann mich kurz fassen. Das Anliegen, das Herr Reimann vertritt, ist ein berechtigtes Anliegen. Er stellt sich einerseits auf den Standpunkt, es brauche Transparenz, und auf der anderen Seite sollen die Anlagefondsleitungen zur Offenlegung gezwungen werden. Das erste Anliegen des Konsumentenschutzes ist immer die Transparenz. Damit der Kunde wählen kann, muss er Transparenz haben. Er muss wissen, wie seine Gebühren entstehen. Er muss wissen, wie man die Leistungen verrechnet.
Trotz noch bestehender Probleme kann man sagen, dass die Gebühren in unserem Anlagefondswesen im europäischen Vergleich eigentlich noch moderat sind. Ich glaube nicht, dass man hier von einer Krisensituation sprechen könnte. Es besteht immer noch eine moderate Gebührensituation.
Nun ist es so, dass das Anlagefondsgesetz die Höhe der Vergütungen, die der Anleger bezahlen muss, eben nicht begrenzt, sondern es wird - eigentlich im Sinne des Wunsches von Herrn Reimann - einfach eine vollständige Offenlegung verlangt. Das ist heute so. Den Anlegern dürfen eben nur Gebühren belastet werden, die auch im Fondsreglement ausdrücklich und abschliessend vorgesehen sind. Das kann man natürlich jederzeit nachprüfen. Sollen von der Verwaltungsgebühr - wie das übrigens heute in der Fondsbranche verbreitet ist - auch Provisionszahlungen an die Vertriebsträger erfolgen, muss dieser Umstand aus Transparenzgründen im Fondsreglement ebenfalls ausdrücklich verankert sein.
Die Bankenkommission hat zudem sämtliche Fondsleitungen und alle Vertreter ausländischer Anlagefonds verpflichtet, im Jahres- und im Halbjahresbericht ihres Fonds immer den Gesamtkostenkoeffizienten zu veröffentlichen. Das gibt dem Kunden laufend die Möglichkeit, zu beurteilen, ob er kostenmässig gut oder schlecht behandelt wird. Damit hat jeder Anleger die Möglichkeit, sich eben regelmässig über die Kostenbelastung zu informieren. Wenn es ihm nicht passt, kann er ein anderes Fondsprodukt wählen.
Deshalb glaube ich, dass das Anliegen von Herrn Reimann berechtigt ist. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass man diese Transparenzvorschriften tel quel in das neue Finanzmarktaufsichtswesen übernehmen kann. Ich sehe hier keinen grundlegenden Änderungsbedarf, sondern ich verstehe die Intervention von Herrn Reimann in dem Sinne, dass wir hier in der Zukunft auf keinen Fall Konzessionen machen dürfen.