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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-02

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-02

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat die drei wesentlichen Argumente, welche auch der Bundesrat teilt, angesprochen.

Es ist in der Tat so, dass es sich hier um ein Instrument handelt, das man für unvorhersehbare Fälle flexibel einsetzen können muss. Wenn man die Währungsentwicklungen weltweit verfolgt - gelegentlich deren Unberechenbarkeit, deren Geschwindigkeit, deren Schwerpunkte -, dann stellt man fest, dass das Netz, welches um diese Strömungen entstanden ist, und zwar insbesondere auch durch die Bretton-Woods-Organisationen und durch den Währungsfonds, enger geworden ist. Man stellt fest, dass hier Fortschritte erzielt wurden; die internationale Finanzwelt, aber auch die internationale Staatenwelt - und es braucht beide dazu - arbeiten heute viel enger zusammen. Die Situation des Informationsaustausches hat sich verbessert, es sind auch griffigere Instrumente am Entstehen. Man hat nur deshalb Fortschritte erzielen können, weil man aus den Krisen der Vergangenheit gelernt hat. Gerade diese Krisen sind es eben, um die es hier geht und die Flexibilität verlangen, denn eines der Merkmale der Krise ist eben gerade die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses. Daher braucht es dynamische Instrumente. Dieser Fonds - dieser rollende Fonds - ist ein solches dynamisches Instrument. [PAGE 7]

Wenn man es terminiert, hätte sich für uns auch die Frage gestellt: Was tut man, wenn knapp vor Ende der Laufzeit eine solche Situation eintritt? Wie regelt man dann den Übergang dieses Rahmenkredites, wenn wir wieder neu befristen müssen? Dann kommt entweder der Rückfluss nicht mehr zum Tragen, oder dann kann er in der Praxis nur noch beschränkt genutzt werden. Damit wäre eigentlich der Hauptzweck des Instrumentes gefährdet.

Das zweite Argument ist die Frage: Soll man überhaupt grundsätzlich solche Überprüfungen vornehmen? Ist die Notwendigkeit immer wieder zu hinterfragen? Die Antwort lautet: Man kann natürlich alles immer wieder hinterfragen. Aber dieses Instrument hat in den vierzig Jahren der Währungshilfe noch gar nie zu Verlusten geführt, und zwar unter anderem deshalb, weil eben solche Kredite immer in Verbund gegeben werden. Es ist ja nie die Schweiz allein, die hier helfend eingreift, sondern es ist immer die Staatengemeinschaft.

Der dritte Punkt ist die Frage des Verwaltungsaufwandes. Man darf ihn nicht überschätzen, aber es ist so: Überall dort, wo es möglich ist, sind wir dabei, Verfahren abzukürzen und unnötige Administrationsarbeiten zu verhindern.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, dem Antrag der Kommission zu folgen und damit den Beschluss des Nationalrates abzulehnen.