Briner Peter · Ständerat · 2004-03-02
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft über die neuen Rechtsgrundlagen in der internationalen Währungskooperation geht es um die Bereinigung einer Differenz im Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe. In der Herbstsession haben wir im Ständerat eine Bestimmung eingefügt, wonach der Bundesrat über die Verwendung der betroffenen Mittel jährlich Bericht zu erstatten hat. Der Nationalrat ist in der Wintersession als Zweitrat einem Minderheitsantrag gefolgt und hat mit 95 zu 57 Stimmen einen neuen Absatz 2 zu Artikel 2 beschlossen, der eine Befristung des Beschlusses auf fünf Jahre verlangt.
Die Sache scheint nicht weltbewegend zu sein. Die Kommission hat jedoch nach Anhörung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes und nach einer Diskussion beschlossen, dem Nationalrat nicht zu folgen und hier für unseren Finanzminister einen Mosaikstein "wahren Glücks" - wie ich sagen würde - beizusteuern.
Was waren unsere Überlegungen? Es geht hier nicht um neue Ausgaben, auch nicht um neue Instrumente. Mit diesem Bundesgesetz und mit diesem Bundesbeschluss bündeln wir verschiedene Kategorien eventueller Verpflichtungen in der Währungshilfe in einem Finanzierungsbeschluss. Wir sprechen keinen neuen Kredit. Konzeptionell geht es um einen "fonds de roulement". Es sind drei Gründe, die gegen die Befristung sprechen:
Erstens liegt es in der Natur oder in der Konzeption der Währungspolitik, dass sie unvorhersehbar ist. Deshalb braucht der Bund Handlungsspielraum. Ein rollender Fonds macht es möglich, rückfliessende Darlehen wieder anzurechnen und einzusetzen.
Zweitens geht es hier um das Verständnis der Notwendigkeit dieses Rahmenkredites. Es geht hier weder um Zahlungs- noch um Verpflichtungskredite. Nur die finanzielle Bündelung dieser Aktivitäten ist mit diesem Beschluss neu. Während der letzten vierzig Jahre haben wir in Bezug auf die systemische und bilaterale Währungshilfe keinen Franken verloren. Ginge es hingegen beispielsweise um eine Beteiligung an einem IWF-Treuhandfonds, so wäre das Geschäft dem Parlament separat zu unterbreiten.
Der dritte Grund liegt schlicht in der Frage der Verhältnismässigkeit der administrativen Umtriebe, die eine Befristung und ihre Folgen mit sich bringen würden. An Bürokratie können auch wir ja nicht interessiert sein.
Fazit: Einerseits wollen wir hier dem Bundesrat Flexibilität zugestehen, ihn nicht einschränken. Andererseits werden wir mit der jährlichen Berichterstattung über die Verwendung der Mittel orientiert. Sollte diese Berichterstattung unerwünschte Entwicklungen aufzeigen, hätten wir die parlamentarischen Instrumente, um diese Entwicklungen zu korrigieren.
Die APK beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen, an Ihrem Beschluss festzuhalten.