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Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-06-06

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-06

Wortprotokoll

Es wurde bereits sehr viel von dieser Motion gesprochen, weil sie quasi einen Ersatzweg zur vorher abgelehnten Lösung des Ständerates darstellt. Ich möchte Ihnen trotzdem die Ablehnung dieser Motion empfehlen.

Man hat jetzt immer das Leistungs- und das Beitragsprimat gegeneinander gestellt und so getan, als sei es eine prinzipielle, man könnte fast sagen eine fundamentale Frage, ob hier grössere oder kleinere finanzielle Verpflichtungen des Bundes damit verbunden wären.

Herr Bundesrat Villiger hat heute mit Recht darauf hingewiesen: Schlussendlich sind beide Systeme gleich teuer, es kommt darauf an, wie sie finanziert werden. Ich vermute - ich muss das sagen -, dass hinter diesem Entscheid über Beitrags- oder Leistungsprimat eine ideologische Blockierung steckt.

Man ist offensichtlich von einer gewissen Seite darauf fixiert, dass das Beitragsprimat die marktwirtschaftlichere Lösung darstelle als das Leistungsprimat, welches eben bestimmte Leistungen festschreibt, wie wir das in anderen Bereichen der Sozialversicherungen auch haben. Die zweite Säule ist in diesem Sinn eben auch eine Sozialversicherung, die bestimmte Leistungen erbringen soll.

Ich glaube, wenn Sie in die Landschaft der Pensionskassen in der Schweiz schauen, werden Sie feststellen, dass gerade sehr viele grosse privatwirtschaftliche Unternehmungen - ich denke an die Swissair, an die Basler Chemie, an die grossen Betriebe der Maschinenindustrie - Pensionskassen nach dem Leistungsprimat haben. Es ist überhaupt nicht so, dass das Leistungsprimat eine staatliche Besonderheit darstellen würde. Im Grunde kann man sich mit beiden Systemen vor den finanziellen Risiken des Arbeitgebers schützen. Ich meine, es ist deshalb falsch, wenn wir daraus eine ideologische Frage machen.

Weshalb empfehle ich Ihnen die Ablehnung der Motion? Der Rat hat bei der ersten Behandlung dieses Gesetzes ein Postulat überwiesen. In diesem Postulat hat er den Bundesrat aufgefordert, einen Bericht über die Konsequenzen einer Umstellung auf das Beitragsprimat zu erstatten: welche Folgen das für die Kosten hat, welche Folgen das für die Zukunft der Bundeskasse hat. Jetzt wollen Sie noch einen Gang höher schalten und mit der Motion bereits verbindlich festlegen, dass der Bundesrat diese Vorlage präsentieren muss. Mit anderen Worten wollen wir in einem gewissen Sinne jetzt blind den Auftrag erteilen, diese Gesetzesarbeit voranzutreiben.

Es ist nicht irgendeine kleine Gesetzesvorlage, sie wird sehr grosse Vorarbeiten bedingen. Diese Umstellung ist eine recht komplizierte Sache. Ich habe diese Umstellung bereits in einem anderen Zusammenhang erlebt, habe erlebt, welche Schwierigkeiten das mit sich bringt, welche Kosten das vor allem auch für den Arbeitgeber verursacht. Sie werden noch staunen, was damit ausgelöst wird, damit nur der Besitzstand der Versicherten gehalten werden kann. Und Sie wollen jetzt so quasi blind den Auftrag erteilen, diesen Systemwechsel vorzunehmen.

Ich möchte Ihnen nicht zu nahe kommen, möchte aber behaupten, dass sich ein recht grosser Teil der Ratsmitglieder überhaupt nicht bewusst ist, welche Konsequenzen es haben wird, wenn sie diese Motion überweisen.

Natürlich kann man sagen, wir seien dann immer noch frei, diese Gesetzesvorlage zurückzuweisen, zu sagen, das wollten wir nicht, die Übung dann quasi bei Vorliegen der Gesetzesvorlage wieder abzubrechen. Ich meine, dass dies eigentlich nicht die Art und Weise ist, wie wir unsere Aufgabe als Parlament wahrnehmen sollten.

Es war ein kluger Entscheid, den beschlossenen Weg zu gehen, vom Bundesrat über das überwiesene Postulat einen Bericht über die Folgen, Kosten, Konsequenzen zu verlangen. Wenn wir diesen Bericht vor uns haben und die Konsequenzen kennen, können wir verbindliche Beschlüsse fassen, die Umstellung auf ein mögliches Beitragsprimat sei vorzunehmen, die entsprechenden Gesetzesarbeiten aufzunehmen.

Namens der Minderheit möchte ich Ihnen aus diesem Grund empfehlen, diese Motion abzulehnen. Bei der ersten Behandlung haben wir das wichtige Postulat bereits überwiesen. Hier braucht es keine Motion, braucht es jetzt auch dem Ständerat gegenüber kein Entgegenkommen - in der Beratung haben wir das Gesetz jetzt nämlich ohne grössere Differenzen bereinigt.