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Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-03-03

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03

Wortprotokoll

Als Mitglied der Kommission wie auch als Vertreter des hier involvierten Kantons erlaube ich mir, doch noch eine kurze Bemerkung zur von der Kommissionssprecherin aufgeworfenen Thematik oder Problematik zu machen. Ich bin an sich froh, dass auch in der Botschaft des Bundesrates darauf hingewiesen und dass in unserer Kommission nachhaltig darüber diskutiert worden ist, dass die von uns hier zu genehmigende Änderung der aargauischen Kantonsverfassung das Gefahrenpotenzial einer künftigen Verletzung von Bundesrecht in sich birgt. Das hat, wie Sie gehört haben, mit unserem heutigen Gewährleistungsbeschluss aber nichts zu tun. Die Gewährleistung ist unbestritten.

Aber offen und staats- wie parteipolitisch heiss umstritten ist im Aargau derzeit wirklich die Frage, wie dereinst das neue Wahlmodell ausgestaltet werden soll: Beibehaltung der bisherigen, bevölkerungsmässig recht unterschiedlichen Bezirke oder Vereinigung von Bezirken zu so genannten Wahlverbänden? Im Aargau haben Traditionen weiterhin und zu Recht einen hohen Stellenwert. Dazu gehören auch die historisch gewachsenen Regionen und Bezirke. Ich bin mir deshalb nicht so sicher, ob eine Mehrheit des Aargauer Volkes dafür zu haben ist, dass die Bezirke als Wahlkreise über Bord geworfen werden, ob es also beispielsweise die Wähler des Rhein-Bezirks Zurzach nun einfach so hinnehmen werden, dass die Wähler des Aare-Bezirks Brugg künftig mithelfen werden, die Zurzacher Grossräte zu wählen, und vice versa.

Das ist natürlich eine rein inneraargauische Angelegenheit, die uns hier in der Bundeshauptstadt nicht näher zu beschäftigen hat. Aber der Trend zur Verkleinerung von Kantonsparlamenten ist im Gang, weshalb bei der Ausgestaltung der künftigen Wahlkreise Lösungen gefunden werden müssen, die rein rechnerisch niemanden - weder einen Bezirk, eine Region noch eine politische Gruppierung - benachteiligen, eventuell gar unter Verletzung von Bundesrecht. Im Aargau hat man dieses Gefahrenpotenzial erkannt und versucht es nun mit Expertisen von Staatsrechtsprofessoren in den Griff zu bekommen. Ebenso ist man bemüht, die Bezirke und damit gefestigte Traditionen nicht unnötigen Belastungsproben auszusetzen. Die Quadratur dieses Kreises ist vorläufig noch nicht gelungen. Man darf, auch aus der Warte des Bundes, nun aber gespannt sein, welchen Weg der Aargau in Sachen neue Wahlkreise beschreiten wird.

Ich glaube, da Sie sich am letzten Montagabend auf den Antrag Stähelin hin so sehr für die kantonalen Verfassungen eingesetzt haben, dürfte dieser kurze Exkurs ins aktuelle Verfassungsleben meines eigenen Kantons ebenfalls auf Ihr wertes Interesse gestossen sein.