Hess Hans · Ständerat · 2004-03-03
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Die Enthaltung in der Kommission stammt von mir. Ich habe bereits in der Kommission gesagt, dass ich mir vorbehalten werde, einen Nichteintretensantrag zu stellen. Der Berichterstatter hat darauf hingewiesen, dass eine Motion (02.3677) hängig ist, die den Bundesrat einlädt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zu unterbreiten. Der Bundesrat hat sich am 28. Mai 2003 auch bereit erklärt, diese Motion entgegenzunehmen. Anlässlich unserer Kommissionssitzung vom 26. Januar dieses Jahres hat Herr Bundesrat Blocher wörtlich ausgeführt: "Wir haben hier die etwas absurde Situation, dass der Bundesrat eine Gesetzesrevision für die börsenkotierten Immobiliengesellschaften beschlossen hat und gleichzeitig die Aufhebung dieses Gesetzes plant. Allerdings weiss er nicht sicher, ob eine Aufhebung raumplanerische Massnahmen erfordert. Nach dem Bericht des Bundesamtes für Raumentwicklung werden die Abklärungen, die getroffen werden, um das Ausmass der Problematik festzustellen und die Massnahmen zu prüfen, ein Jahr in Anspruch nehmen."
Wenn wir nun auf das vorliegende Geschäft eintreten, heisst das mit anderen Worten, dass wir ein Gesetz produzieren, das allenfalls nur für kurze Zeit Gültigkeit haben soll. Es geschieht also genau das, was Herr Bundesrat Blocher bei den Legislaturzielen ausgeführt hat: "Häufig wird ein Gesetz erlassen und kurz danach wieder revidiert. Es gibt Gesetze, deren Revision man ankündigt, bevor sie überhaupt erlassen werden. Es besteht also die Notwendigkeit, hier eine Straffung vorzunehmen."
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung erreichen wir nur unnötigen administrativen Aufwand, also genau das, was wir nicht wollen und was auch der Bundesrat nicht will, das hat er verschiedentlich in Aussicht gestellt. Nebst dem administrativen Aufwand beim Bund wird aber auch bei den Kantonen ein solcher ausgelöst. Bis die vorliegende Vorlage richtig greift, müsste das Gesetz nach den Aussagen von Herrn Bundesrat Blocher bereits wieder aufgehoben sein. Das macht in meinen Augen keinen Sinn. Zudem besteht die Befürchtung, dass der Bundesrat sich auf den Standpunkt stellt, das Thema "Lex Koller" sei mit der vorgenommenen Revision erledigt und es bestehe diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf in dieser Sache.
Deshalb ersuche ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen und auf die Vorlage nicht einzutreten.