Hofmann Hans · Ständerat · 2004-03-03
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03
Wortprotokoll
Kollege Stähelin hat gesagt, die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages sei eine Sache des Vollzugs. Da hat er Recht; es ist eine Sache des Vollzugs. Aber eine Exekutive kann kein Gesetz vollziehen, bevor es genehmigt und rechtskräftig ist. Ein Staatsvertrag hat ja letztlich auch Gesetzeskraft, und der Bundesrat kann den Staatsvertrag anwenden, bevor er vom Parlament genehmigt wird. Es ist in der Kompetenz des Parlamentes, einen Staatsvertrag zu genehmigen, und ich denke, wir haben heute eine geteilte Verantwortung: Das Parlament muss den Staatsvertrag genehmigen, der Bundesrat kann ihn aber bereits anwenden, bevor er genehmigt ist. Das geht nach meinem Rechtsempfinden nicht auf. Wir müssen hier die Verantwortung auf einen einzigen Ort konzentrieren: entweder alles beim Bundesrat oder alles beim Parlament. Aber nachdem die Genehmigung Sache des Parlamentes ist, denke ich, sollte auch die Voranwendung Sache des Parlamentes sein. Es darf der Exekutive nicht gestattet sein, einen Vertrag oder ein Gesetz anzuwenden, bevor sie überhaupt in Kraft sind. Wir haben heute eine geteilte Verantwortung und müssen sie zusammenführen. Ich denke, in diesem Fall müssen wir sie beim Parlament zusammenführen. Hätten wir eine ähnliche Regelung, wie sie die Minderheit beantragt, schon im Gesetz gehabt, als dieser unselige Staatsvertrag mit Deutschland zustande kam, wäre er nie vorangewendet worden. Der Bundesrat wäre gar nie ermächtigt gewesen, eine solche Voranwendungsklausel in diesem Vertrag zu akzeptieren, weil es nicht in seiner Kompetenz liegt.
Hier sollten wir jetzt wirklich Klarheit schaffen und das in diesem Fall in die Verantwortung des Parlamentes legen, im Wissen darum, dass der Antrag der Minderheit staatspolitische und juristische Fragen aufwirft. Aber wir wollen mal schauen, ob der Zweitrat eine bessere Lösung findet; dann kommt das Geschäft wieder an uns zurück.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.