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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-09

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst Herrn Stähelin nicht nur für die Interpellation, sondern auch für das Votum danken. Es ist in der Tat so, dass Biotreibstoffe vermehrt und intensiver gefördert werden sollten und dass sie, ich gebe das zu, vielleicht etwas stiefmütterlich - wenn man diesen Ausdruck nach dem Frauentag noch brauchen darf - behandelt werden. Deshalb ist ein solcher "Ankick" vielleicht durchaus richtig.

In der Zielsetzung sind bei uns alle Ämter durchaus mit Ihnen einig. Sie machen allerdings auch auf gewisse Schwierigkeiten aufmerksam, etwa dass die Nutzung des ganzen Potenzials, das in Wirklichkeit ja vorhanden ist, mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wegen der hohen Produktionskosten für Biotreibstoffe braucht es beispielsweise Rückliefertarife, die kostendeckend sein müssen; es braucht Investitionshilfen für Produktionsanlagen. Ob in der Schweiz hergestellte Biotreibstoffe im Gesamten positive ökologische Auswirkungen haben, muss dann wieder für jede Rohstoffart einzeln geprüft werden; das ist nicht immer automatisch der Fall. Werden zur Förderung von Biotreibstoffen zum Beispiel Steuererleichterungen gewährt, müssen gemäss WTO-Regeln den importierten Biotreibstoffen die gleichen Steuervergünstigungen zugestanden werden, und der Import von kostengünstigen Biotreibstoffen könnte somit wieder die einheimische Produktion konkurrenzieren. Das sind alles "Teufelchen", die im Detail liegen und die vielleicht etwas die Ursache dafür sind, dass diese Materie mit zu wenig Elan angegangen wird.

Für Pilot- und Demonstrationsanlagen mit einer Produktionskapazität von bis zu 2,5 Millionen Litern - äquivalent für Dieselöl - ist eine Steuerbefreiung schon heute möglich. Wenn mehrere Anlagen dem gleichen Zweck dienen, sind maximal 5 Millionen Liter - äquivalent für Dieselöl - von der Steuer befreit. Diese Limite ist bis heute noch gar nicht erreicht worden. Acht Anlagen wurden bereits realisiert, vier sind projektiert. Als befristete Übergangslösung wird für Pilot- und Demonstrationsanlagen die Erhöhung der erwähnten Produktionslimite für eine Steuerbefreiung geprüft.

Sie haben im letzten Jahr eine Motion überwiesen, die eine haushaltneutrale Verbilligung von Treibstoffen aus Erdgas, Flüssiggas und Biomasse forderte. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Eidgenössischen Zollverwaltung daran, die Grundlagen für die Umsetzung zu erarbeiten. Die Umsetzung der Motion bedingt eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Eine Inkraftsetzung ist frühestens, so wird mir gesagt, auf den 1. Januar 2007 möglich. Bei der Revision der Energieetikette für Personenwagen ist vorgesehen, dass der biogene Anteil, weil er CO2-neutral ist, bei der CO2-Emissionsabgabe in Abzug gebracht werden kann. Auf freiwilliger Basis sind Vereinbarungen über das Beimischen biogener Treibstoffe denkbar. So besteht bereits heute eine Vereinbarung zwischen Gasmobil AG und Biomasse Schweiz über die Beimischung von 10 Prozent Biogas in das als Treibstoff verwendete Erdgas. Es gibt auch weitere Massnahmen, die denkbar sind.

"Energie Schweiz" unterstützte bis anhin die Entwicklung neuer Verfahren und deren Umsetzung in marktfähige Produkte. Ich will den Ball nicht einfach zurückgeben, aber ich muss doch darauf aufmerksam machen, dass nach der Mittelkürzung durch das Entlastungsprogramm kaum mehr Pilot- und Demonstrationsanlagen unterstützt werden können. Diese Investitionsanreize brauchen eben auch Mittel, und die stehen jetzt gerade bei "Energie Schweiz" wieder zur Diskussion. Da laufen Sie alle auch in einen Zielkonflikt, mit dem wir selbst auch leben müssen: Einerseits möchten wir hier fördern, und andererseits müssen wir den Haushalt sanieren. [PAGE 73]