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Fetz Anita · Ständerat · 2004-03-09

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, gemäss Nationalrat die Unterschreitung des Mindestzinssatzes zu streichen, und zwar aus drei Überlegungen:

1. Wenn wir es zulassen, dass im Obligatorium - und nur davon sprechen wir - als Sanierungsmassnahme auch der Mindestzinssatz unterschritten werden darf, der unterdessen sehr, sehr konservativ definiert wird, dann gefährden wir meiner Meinung nach auch das verfassungsmässig zugesagte Leistungsziel. Das kann und darf im obligatorischen Bereich nicht sein. Das wäre ein gefährlicher Dammbruch, ein gefährlicher Präzedenzfall, auch wenn es in der Realität - das haben wir in der Kommission ausführlich besprochen - nur eine kleine Minderheit der Pensionskassen betreffen wird. Wenn es aber überhaupt jemanden trifft, dann ist es natürlich genau diese kleine Minderheit, die ohnehin schon die schlechten, die tiefen Löhne versichert, und da trifft es oft auch die Arbeitgeber der kleinen KMU. Sie sind nämlich oft in der gleichen Kasse versichert wie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diese Massnahme geht also einseitig zulasten der Versicherten, und in Kleinstbetrieben sind oft auch die Arbeitgeber selber betroffen, weil sie in der gleichen Kasse sind.

2. Wir lehnen eine so krasse Massnahme auch darum ab, weil wir sie nicht für nötig halten. Wie gesagt, der Mindestzinssatz wird heute derart vorsichtig und konservativ definiert, dass er auch in einer Kasse mit Unterdeckung erreicht beziehungsweise überschritten werden kann. Unterschreitungen des Mindestzinssatzes zu Sanierungszwecken lassen sich darum sachlich nicht begründen. Sie sehen jetzt schon, dass mit der Reduktion des Mindestzinssatzes für die Jahre 2003 und 2004 die Situation der Pensionskassen bereits wesentlich besser ist, als man das noch vor einem Jahr gemeint hat.

3. Der dritte Punkt, warum ich Sie bitte, die Unterschreitung des Mindestzinssatzes im Obligatorium zu streichen, ist folgender: Wir möchten kein Zweiklassensystem bei den Pensionskassen, und genau das würden wir damit einleiten. Denn die Mindestzinsunterschreitung würde in den Sammelstiftungen der Versicherer mit inkongruenter Deckung möglicherweise zur Regel werden. Die Gefahr ist sehr gross, dass [PAGE 62] solche - ich sage jetzt einmal: - diskriminierende Modelle, wie sie jetzt mit dem "Winterthur"-Modell im Überobligatorium beschlossen wurden, im obligatorischen Bereich plötzlich schleichend zur Regel werden oder zur Regel werden könnten, und das können wir nicht zulassen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Versicherten das Risiko haben, dass es zwei Klassen von Pensionskassen gibt, die guten und die, die dauernd gefährdet sind.

Fazit: Helfen Sie bitte mit, diese Bestimmung zu streichen! Das können Sie umso leichter tun, weil ich denke, dass die wesentlichen Sanierungsmassnahmen in diesem Paket definiert sind. Es ist nicht nötig, dass wir jetzt auch noch sozusagen auf die Substanz der Leistung des BVG losgehen und im Obligatorium Sanierungsmassnahmen zulassen, die die Leistung, wie sie von der Verfassung garantiert wird, tangieren würden.