Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-03-10
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-03-10
Wortprotokoll
Zuerst zu Artikel 19 und zum Antrag der Finanzkommission: Wenn Sie diesem zustimmen - da hat Herr Bürgi Recht -, begehen Sie einen Bruch mit dem, was durch das Gesetz mit den Kantonen vereinbart worden ist. Sie benützen dieses Gesetz nicht nur, um die Finanzierung der Integration der GSK-Berufe im Verhältnis zu dem, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt, zu ändern, sondern Sie stellen die ganze Finanzierung der Fachhochschulen auf den Kopf. Der Bruch liegt nicht so sehr in der Frage des "Drittels" oder des "höchstens", sondern Sie gehen von einer Abgeltung zu einer Finanzhilfe über, d. h. von einem System, in dem klar definiert ist, wozu die Kantone berechtigt sind, zu einer Finanzierung à la carte, je nach Möglichkeit. Das war nicht der Sinn dieser Gesetzesrevision. Das ist auch nicht die Art und Weise, wie ich mit den Kantonen umgehen möchte. Ich bitte Sie also, den Antrag der Finanzkommission zu verwerfen. Ich bin allerdings mit der Finanzkommission nicht ganz unzufrieden, denn für den zweiten Teil möchte ich deren Unterstützung wenigstens teilweise nutzen.
Die Finanzierung der Fachhochschulen für die kommende Zeit ist auch in der laufenden Legislaturperiode noch nicht gesichert. Für 2004 bis 2007 rechnen wir mit einem Aufwand von insgesamt 5,5 Milliarden Franken; es fehlen etwa 500 Millionen Franken. Diesen Engpass werden wir in dieser Legislatur überwinden müssen. Deshalb - und in Anbetracht der Situation, die wir anno 2008 haben werden - schlägt Ihnen der Bundesrat in Buchstabe C Absatz 4 der Übergangsbestimmungen vor, dass Sie auf eine Verlängerung des jetzigen Modus bei der Finanzierung der GSK-Berufe zurückkommen können. Es kann bis dahin im Bereich der Finanzierung der Schulen noch einiges geschehen. Ich nehme da die anderen Aspekte der Finanzlage des Bundes usw. nicht hinzu, die sind dann ohnehin noch anzusehen. In dieser Hinsicht ist einiges im Fluss; es wurde der Masterplan erwähnt, das ist eine sehr wichtige und schwierige Übung; aber es ist eine Übung, die dazu führen soll, die Mittel, die wir haben, so effizient wie möglich einzusetzen.
Das soll nicht durch ein Diktat geschehen. Da möchte ich auch Herrn Carlo Schmid sagen, dass er doch wohl ein wenig übertrieben hat, (Zwischenruf Schmid-Sutter Carlo: Wie meistens!) (Heiterkeit) als er aufgrund dieses Gesetzes die mangelnde Kompetenz der Kantone in den Vordergrund stellen wollte. Er hat für einen Erziehungsdirektor eine für mich etwas sonderbare Auffassung der Bildung, der Berufsbildung, und das möchte ich nicht unerwidert lassen. Denn wenn wir die Leute besser ausbilden, werden sie vielleicht besser bezahlt, aber sie werden auch einsatzfähiger, sie werden auch produktiver. Wenn Sie das nicht glauben, dann stellen Sie unsere ganze Strategie infrage - nicht hier, sondern unsere Strategie betreffend Wachstum. Ich sehe die Zukunft dieses Landes nur, wenn wir die Förderung von Bildung, Forschung und Wachstum als oberste Priorität haben. Das hat, glaube ich, das Parlament auch bestätigt, als es die Vorlage zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den vier kommenden Jahren angenommen hat.
Nun, ich komme zurück zur Mittelverwendung: Bei der Übung Masterplan geht es ja darum, die Mittel durch Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, dem Bund und den Schulen so gut wie möglich zu verwenden. Schliesslich möchte ich den Zusatz, den Absatz 4, den die Finanzkommission vorschlägt - dass man dann nämlich auch bei den Anforderungen zurückgeht -, nicht haben. Das haben einige der Intervenienten ganz einfach und verständlich erklärt. Es kann ja nicht sein, dass wir in einem Bereich, wo doch langfristig gearbeitet wird, wie das bei der Bildung der Fall ist, eine Hüst-und-hott-Politik haben und mit den Anforderungen und somit auch den Resultaten der Bildung auf und ab gehen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat zuzustimmen, sowohl bei Artikel 19 wie bei den Übergangsbestimmungen.