Lauri Hans · Ständerat · 2004-03-10
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10
Wortprotokoll
Nach den engagierten Voten in der Eintretensdebatte braucht es jetzt sicher etwas Mut, vielleicht sogar Verwegenheit, hier die beiden Anträge der Finanzkommission zu vertreten, aber ich mache das trotzdem gerne.
Mit dem ersten Antrag wird verlangt, es sei die laufende Revision des Gesetzes zu benützen, um die Finanzierungsverpflichtung von Artikel 19 zugunsten des Bundes zu relativieren: Der Bund soll neu nicht mehr ein festes Drittel der in den Kantonen anfallenden Investitions- und Betriebskosten der Fachhochschulen tragen, sondern höchstens ein Drittel.
Der Bundesrat stellt in seiner Revisionsvorlage keinen entsprechenden Antrag, und das ist auch der Grund, weshalb Sie Artikel 19 nicht auf der Fahne finden. Nicht wahr: Feste Beitragssätze in den einzelnen Subventionsbestimmungen schränken unsere Budgethoheit ein, da wir dann in jedem Fall verpflichtet sind zu finanzieren, was andernorts verlangt wird und umgesetzt werden soll. Wenn das Parlament mit dem Budget für gebundene Verpflichtungen nicht zu steuernde Zahlungen bewilligen muss, kann dies zu einem schwerwiegenden Problem bei der Einhaltung der Schuldenbremse führen. Deshalb ist es die Aufgabe der Finanzkommission, darauf aufmerksam zu machen, dass wir in der Zukunft umso mehr Probleme mit der Umsetzung der Schuldenbremse erhalten werden, je mehr solche Mechanismen wir einbauen. Das hat sich im Vergleich zu den letzten zwei, drei Jahren verändert. Das ist aber nur der eine Aspekt.
Der andere Aspekt ist folgender: Mit einer Kann-Bestimmung bauen wir den nötigen Druck auf, damit mit der Restrukturierung des Fachhochschulbereiches weiter vorwärts gemacht wird. Ich möchte hier an das sehr differenzierte Votum von Kollege Bieri anknüpfen, der in der Eintretensdiskussion gesagt hat, es stünden noch sehr schwierige Entscheide bevor. Er hat auf die Problematik Bachelor/Master und auf anderes hingewiesen; wenn ich mich richtig erinnere, hat er auch auf die Mittelausscheidung zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen hingewiesen. Ich muss den Rat daran erinnern, dass wir im Bereich der Universitäten keine festen Beitragsverpflichtungen haben: Dort ist der Bund relativ frei - nicht voll und ganz, aber er ist relativ frei. Wenn wir hier das Recht weiterführen, sagen wir: Es geht um eine feste Verpflichtung zu honorieren, was in den Kantonen vorgekehrt werden soll. Auch Frau Fetz hat von schmerzvollen, noch bevorstehenden Prozessen gesprochen. Herr Bundespräsident, ich vermag mich zu erinnern, dass Sie vor kurzem - wenn ich mich nicht täusche in der Legislaturplanungskommission - von einem erheblichen Veränderungsbedarf und, wenn ich mich richtig erinnere, auch von Durchsetzungsfragen in Zusammenhang mit den Fachhochschulen gesprochen haben.
Aus meiner Arbeit in der Finanzdelegation muss ich Ihnen sagen, dass wir diesen Prozess nahe verfolgen und in der Tat die Auffassung haben, es gebe hier in der Zukunft noch wichtigen Veränderungsbedarf. Nun wird niemand bestreiten können, dass natürlich auch über die Mittelzuteilung geführt werden kann. Es gibt auf diesem Weg auch Nachteile; das ist der Finanzkommission durchaus bekannt. Es ist aber ein wichtiges Steuerungsmittel.
Beim zweiten Antrag geht es, wie schon gesagt, um die Übergangsbestimmung auf Seite 18 der Fahne. Der Bundesrat - und nicht etwa die Finanzkommission! - beantragt hier zugunsten der Bundesversammlung die Kompetenz, die zurzeit noch laufende Regelung der so genannten GSK-Berufe aus finanzpolitischen Gründen auch nach dem Jahr 2008 weiterführen zu können. Der Bundesrat stellt seinen Antrag, weil er annimmt, dass er die Mehrausgaben von heute geschätzten 120 Millionen Franken, die für den Bund ab dem Jahr 2008 auf einen Schlag einzig zugunsten der GSK-Berufe anfallen werden, nicht finanzieren kann. [PAGE 104]
Die WBK lehnt den Antrag des Bundesrates ab. Die Mehrheit der Finanzkommission nimmt ihn jetzt wieder auf, aber ergänzt mit einem politisch wichtigen Zusatz: Muss die Bundesversammlung aus finanziellen Gründen die heutige Regelung in den GSK-Berufen 2008 weiterführen, so soll sie gleichzeitig die bundesrechtlichen Anforderungen an diese Berufe, also die Regelungsdichte im Fachhochschulgesetz herabsetzen und damit den Kantonen in diesem Bereich - aber nur in diesem - mehr Handlungsfreiheit einräumen können. Das ist eine entscheidende Verbesserung und eine Verfeinerung der bundesrätlichen Auffassung.
Die Eintretensdebatte hat mir das Gefühl vermittelt, es gebe nur eine beschränkte Zahl von Idealisten, denen eine auf lange Frist angelegte Finanzpolitik ein wichtiges politisches Anliegen sei. Diese Idealisten sind der festen Überzeugung, dass die heutige Art, Finanzpolitik zu verstehen und zu betreiben, wenig zielführend ist und letztlich dem Land nicht zum Vorteil gereicht. Diese Finanzpolitik verpasst es leider öfter, den finanziellen Aspekten bei den einzelnen Sachvorlagen, so wie heute, das nötige Gewicht zu verleihen. Die finanzpolitische Diskussion wird zu oft auf die Diskussionen rund um das Budget und neuerdings um die Entlastungsprogramme verschoben. Sie schafft den Schritt von der abstrakten Reklamation zur konkreten Massnahme nicht oder dann zu spät. Und weshalb das politisch schlecht ist, mit hohen Zusatzkosten verbunden ist und unter dem noch jungen Regime der Schuldenbremse eine besonders fragwürdige Politik abgibt, weiss jedermann. Ich will es deshalb nicht wiederholen.
Ich möchte Ihnen, auch wieder aufgrund der Eintretensdebatte, zwei Hinweise geben. In aller Freundschaft: Kollege Bürgi hat auf die Artikel 62ff. der Bundesverfassung hingewiesen und gesagt, mit der neuen Verfassung - von der ich bisher immer angenommen habe, sie habe keine neuen Rechte begründet, aber lassen wir das -, sei eine feste Verpflichtung des Bundes entstanden, hier deutlich zu intervenieren. Das akzeptiere ich.
Aber Herr Bürgi hat es verpasst, Artikel 126 der Bundesverfassung über die Haushaltführung zu zitieren. Und dort steht eben: "Der Bund hält seine Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht." Ja, wir stehen bei jeder Vorlage vor dieser Herausforderung, nicht nur beim Budget und bei den Entlastungsprogrammen. Und Absatz 2 besagt auch, nach welchen Kriterien sich die Ausgaben zu richten haben, nämlich nach den Einnahmen; und das ist nicht irgendeine Bestimmung, sondern sie ist mit einem sehr grossen Ja-Anteil - wenn ich mich nicht täusche, waren es mit 70 bis 80 Prozent - vom Volk vor noch nicht allzu langer Zeit angenommen worden.
Auch Sie, Herr Kollege Bürgi, haben gesagt, die Finanzkommission unterlaufe - unterlaufe! - mit ihrem Antrag die Absichten der WBK. Die Worte zeigen den Stellenwert der Finanzpolitik. Frau Fetz hat gesagt, die Finanzkommission mische sich ein. Also: Wer um die Finanzen kämpft, der "mischt sich ein" und der "unterläuft". Das darf doch nicht sein.
Ich komme zurück zur konkreten Vorlage. Die Finanzkommission anerkennt ausdrücklich, dass im Bereich der Fachhochschulen auf Bundesebene in den letzten Jahren aus Sicht der Finanzen Fortschritte gemacht worden sind. Wir möchten das anerkennen. Wichtige Stichwörter sind etwa: Man hat Führungs- und Organisationsstrukturen vereinfacht; man hat Fortschritte gemacht bei der Leistungsorientierung; und, was auch richtig ist, man hat schweizweit eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung initialisiert. Das ist wichtig. Das anerkennen wir ausdrücklich. Es gibt aber keinen Grund zu einem Marschhalt.
Das andere ist, dass wir heute davon ausgehen müssen, dass nach den Befürchtungen des Bundesrates ein Ausgabensprung von 120 Millionen Bundesfranken allein bei den GSK-Berufen im Jahr 2008 offenbar nicht finanzierbar sein wird - 120 Millionen, die nebst den ohne Zweifel weiter wachsenden Begehren aus dem Bildungs- und Forschungsbereich auf uns zukommen werden. Geben wir also bereits heute etwas Gegensteuer und setzen wir Signale, die in der Zukunft Enttäuschung und Frustration vermeiden helfen!
In der unmittelbar bevorstehenden Diskussion, die auf mein Votum folgen wird, werden wir, so nehme ich an, wohl das Argument hören, die mit den Anträgen der Finanzkommission verbundene Unsicherheit sei den Kantonen nicht zuzumuten. Das ist ohne Zweifel ein wichtiges Argument. Bund und Kantone sollen die gemeinsamen Aufgaben selbstverständlich in einem guten Klima und mit gegenseitigem Vertrauen erfüllen. Das akzeptieren auch die Mitglieder der Finanzkommission, und das akzeptiere insbesondere auch ich als ehemaliges Mitglied einer Kantonsregierung.
Aber - und das ist das Entscheidende - die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, zu dieser Unsicherheit müsse es nicht kommen. Wird unseren Anträgen zugestimmt, und wird auf der Kantons- und Fachhochschulseite - ich spreche jetzt zu Seite 18 der Fahne - das Signal richtig verstanden, so bleibt Bund und Kantonen noch genügend Zeit, um sich im Gespräch am Verhandlungstisch auf eine moderatere Integration der GSK-Berufe und auf noch weiter gehende Reformschritte im Fachhochschulbereich zu verständigen.
An dieser Stelle bitte ich Sie, einmal emotionslos Absatz 4 auf Seite 18, also den Entwurf des Bundesrates, zu lesen. Dort steht: "Die Bundesversammlung kann die Frist nach Absatz 1 .... auf dem Verordnungsweg verlängern." Sie muss nicht, sie kann - nämlich dann, wenn man das Gefühl hat, diese 120 Millionen Franken seien nicht vertretbar. Man hat es verpasst, auch hier das Mass der Dinge, das möglich und umsetzbar ist, im Auge zu behalten.
Das führt eben in der Zusammenfassung - weil es für uns das entscheidende politische Argument ist - zu folgendem Schluss: Wer jetzt handelt, kann letztlich die Unsicherheit vermeiden helfen, und er kann vermeiden helfen, dass wir dann im Jahr 2008 plötzlich eine gross eingeführte Struktur im GSK-Bereich haben, die bei den sicher auch dann noch vorhandenen Schwierigkeiten nicht finanziert werden kann. Das ist das Grundanliegen der Finanzkommission.