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Bieri Peter · Ständerat · 2004-03-10

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Ich gratuliere unserem zweiten Vizepräsidenten, Herrn Büttiker, zur erstmaligen Leitung einer Sitzung unseres Rates.

Ich habe in der Vernehmlassung in einer Organisation mitgewirkt, die sich bezüglich der Revision des Fachhochschulgesetzes kritisch bis ablehnend geäussert hat. Dies aus folgenden Gründen:

Wir waren zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), der Meinung, dass die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge auch ohne Gesetzesrevision auf der Fachhochschulstufe möglich sei. Bei der zweiten grossen Neuerung, der Integration der GSK-Berufe, vertraten wir die Ansicht - auch zusammen mit der EDK übrigens -, dass die Finanzierung durch den Bund nicht gesichert sei und dass es nicht angehen könne, per Bundesgesetz einen Bildungsweg zu schaffen, den der Bund nur völlig unzureichend finanzieren könne. Im Weiteren verwiesen wir auf die Tatsache, dass gleichzeitig mit dem Auslaufen des Universitätsförderungsgesetzes per Ende 2007 und der Schaffung des vom Parlament per Motion geforderten neuen Hochschulartikels auch das Fachhochschulgesetz entweder total überarbeitet oder sogar in ein einziges, umfassendes Hochschulgesetz integriert werden sollte. Ein Gesetz zu revidieren, das ohnehin in zwei oder drei Jahren total zu revidieren ist, schien uns damals fragwürdig.

Mit der BFT-Vorlage für die Jahre 2004 bis 2007 hat dann unsere Kommission zwei Kreditverschiebungen zulasten des Schweizerischen Nationalfonds und der KTI vorgenommen, die es erlaubten, für die GSK-Berufe an den Fachhochschulen den Kredit um 40 Millionen Franken aufzustocken. Mit diesem Beschluss, der im Parlament eine Mehrheit fand, waren in der Folge auch die Kantone bereit, ihren Widerstand gegen die Gesetzesrevision aufzugeben.

Im Verlaufe der Hearings und der Detailberatung sind die eigentlichen Probleme, die sich hinter dieser Revision verstecken, zutage getreten. Mir liegt nichts daran, einfach die Probleme darzulegen. Vielmehr geht es darum, sie vernünftigen und finanziell vertretbaren Lösungen zuzuführen. Insbesondere muss es auch darum gehen, unser Ausbildungssystem in einem zunehmend globalisierten Umfeld den international gültigen Standards anzupassen.

Was die GSK-Berufe betrifft, so zeigte sich schon bald - und das kommt auch in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes zum Ausdruck -, dass einerseits die Voraussetzungen für die GSK-Hochschulgänge noch sehr uneinheitlich sind und andererseits die Finanzierung längerfristig ungenügend und vor allem unsicher ist, und das wird vor allem für die Kantone, die wir hier ja vertreten, erhebliche Folgen haben.

Was die Finanzierung betrifft, so wird meine Meinung noch durch die Anträge bestärkt, die nun von der Finanzkommission kommen. Wie ich im Finanzkommissionsprotokoll lesen konnte, werden auch von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erhebliche Vorbehalte gemacht. Der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung sagt, er wüsste 2008 nicht, woher er das Geld nehmen solle, weil damit auf einen Schlag 120 Millionen Franken Mehrausgaben entstünden. Ich verstehe auf der anderen Seite die Kantone, die wir hier ja auch vertreten, die sagen, es könne nicht angehen, dass der Bund die GSK-Berufe über eine Übergangsphase hinaus weniger mitfinanziere als die übrigen Fachhochschul-Studiengänge.

Wir stehen hier also vor einem Finanzierungsentscheid, der zwar aus bildungspolitischer Sicht durchaus positiv getroffen werden kann: zuzugeben ist jedoch auch, dass wir uns damit eine erhebliche Mehrausgabe aufladen, die gemäss dem Entscheid der WBK ab 2008 ins gute Tuch gehen wird. Ich muss Ihnen sagen, dass ich diese Thematik als beschlossen, das Problem aber noch nicht als gelöst betrachte. Wie ich mich bereits bei der BFT-Vorlage ausgedrückt habe, bin ich auch nicht vollends glücklich und bin nicht sicher, ob die damals gemachte Umlagerung der 40 Millionen Franken wirklich ein kluger Entscheid gewesen ist. Denn wir haben damit einen Vorentscheid getroffen, der Folgeprobleme verursachen wird, die nicht gelöst sind. Es ist ein typischer Fall: Man macht aus guten, ideellen Gründen eine Startfinanzierung, aber man ist dann nicht gewillt, letztlich auch die Konsequenzen daraus zu tragen.

Ein zweites umstrittenes Thema: Was die Bachelor- und Master-Ausbildung betrifft, so konnte ich feststellen, dass die [PAGE 93] Erwartungen der einzelnen Entscheidungsträger der verschiedenen Hochschulen und die Einschätzungen der verschiedenen kantonalen Stellen und der Bundesinstanzen sehr unterschiedlich sind. Als Beirat einer Fachhochschule weiss ich, dass jede Fachhochschule in Zukunft eine Master-Ausbildung anbieten möchte, weil damit - darüber besteht sicher kein Zweifel - auch ein ordentliches Mass an Entwicklungsmöglichkeiten, Reputation und Prestige verbunden ist. Dies wird aber nicht möglich sein, da es aus bildungspolitischer Sicht weder sinnvoll noch finanzierbar ist, wenn jede Fachhochschulstufe in ihren Bildungsgängen das Master-Studium anbieten will. Es wird ein schwieriger Entscheid sein, gewissen Schulen mitteilen zu müssen, dass ihr Ausbildungsgang nur bis zum Bachelor führen wird. Der Bund wird im Rahmen der Akkreditierung nicht umhinkommen, sehr schwierige und wohl heftigst kritisierte Entscheide treffen zu müssen. Meines Erachtens wird man darauf hinwirken müssen, dass die Master-Studiengänge in enger Zusammenarbeit mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und den Universitäten eingerichtet werden.

Dies muss man nicht nur aus Kostengründen tun, sondern auch, um damit eine international kompetitive Ausbildung anbieten zu können.

Noch nicht ausgestanden ist die offensichtliche Differenz zwischen den Meinungen gewisser Verantwortlicher der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, der Universitäten und anderer Bildungsträger einerseits, die ihre Studiengänge primär auf den Master-Abschluss hin ausrichten und den Bachelor bloss als Zwischenabschluss oder, wie ich das auch schon gehört habe, als Durchlauferhitzer sehen, und den Fachhochschulen andererseits, die ihre Abgänger in erster Linie auf den Bachelor-Abschluss hinführen wollen. Was ich hier sage, ist nicht einfach aus der Luft gegriffen, sondern es stammt aus Gesprächen, die ich in meinen Kontakten mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen führe. Wenn ich von Zürich spreche - aber ich denke, in Lausanne dürfte es nicht anders sein -, werden dort die Studien nach wie vor primär auf den Master-Abschluss hin ausgerichtet sein. Der Bachelor-Abschluss wird mehr oder weniger als eine Art Grundausbildung und als eine Art Zwischenabschluss betrachtet. Hier gibt es eine völlig andere Sichtweise der Hochschulabschlüsse zwischen den Fachhochschulen und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und wahrscheinlich auch den Universitäten.

Wir werden dieser Entwicklung in Zukunft vermehrt unser Augenmerk schenken müssen. Denn es kann nicht angehen, dass auf der Fachhochschule primär der Bachelor-Abschluss der Hauptabschluss sein wird und an den universitären Schulen primär der Master-Studiengang. Das würde das System Bachelor/Master, sprich das Bologna-System, stören. In der Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben, ist das zum Ausdruck gekommen. Es hat auch geharnischte Reaktionen seitens der EDK gegeben, als diese Ansicht der ETH in der Kommission unterbreitet wurde, und es wird primär an den EVD und EDI sein, hier eine bessere Kongruenz bei der Umsetzung durchzusetzen.

Trotz dieser Schwierigkeiten bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich weiss, dass wir bei der Finanzierung einen schwierigen Entscheid treffen müssen. Wir vertreten hier einerseits die Kantone, andererseits sind wir auch verantwortlich dafür, dass wir die Bundeskasse wieder in Ordnung bringen können. Ich bin gespannt auf diese Diskussion.