Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-03-10
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10
Wortprotokoll
Die Zielsetzungen dieser Revision, nämlich als Erstes die Integration der GSK-Berufe und als Zweites die Einführung der zweistufigen Studienstruktur und die Schaffung von Grundlagen für ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem, waren in der Kommission unbestritten. Davon kann man ausgehen. Die Kommission, die Ihnen diese Revisionsvorlage unterbreitet, ist einstimmig für Eintreten.
Gestatten Sie mir dennoch, nach den Voten meiner Vorredner kurz noch einige grundsätzliche Hinweise zu geben. Ich möchte als Erstes unmissverständlich festhalten, dass die Integration der GSK-Berufe nicht einen Teil eines Wunschkatalogs darstellt! Ich sage das deshalb, weil unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung plötzlich die Frage aufgetaucht ist, ob man diese GSK-Berufe jetzt in das Fachhochschulgesetz integrieren soll oder muss. Das ist jedoch keine Frage! Weshalb ist das so? Weil die Verfassung das so bestimmt. Mit der neuen Verfassung haben wir einen revidierten Artikel 63, der unmissverständlich festhält: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung." Mit "Berufsbildung" sind eben lückenlos alle Berufe gemeint. Es geht darum, dass alle Branchen für alle wirtschaftlichen Tätigkeitsfelder zu regeln sind, und hiezu gehören auch die GSK-Berufe. Ich sage das deshalb, weil dann, wenn wir über die Finanzierung sprechen werden, nicht noch irgendwo schlaumeierisch gesagt werden kann: "Kippt doch die GSK-Berufe hinaus!" Das können wir nicht tun! Diese gehören klar zum Bereich Berufsbildung. Sie gehören deshalb ebenfalls in dieses Gesetz betreffend die Fachhochschulausbildung.
Die zweite Bemerkung: Die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes ist ein Signal - ein wichtiges Signal - für die Fortentwicklung der Fachhochschulen; sie müssen fortentwickelt werden. Dazu folgende Hinweise: Bei der zweistufigen Diplomanerkennung geht es darum, mit der europäischen Entwicklung Schritt zu halten. Ganz wichtig ist auch die Qualitätssicherung; ich spreche den Teil Akkreditierung und Qualitätssicherungssystem an. Das ist ganz wichtig für die Fortentwicklung der Fachhochschulen. Die Fachhochschulen - das hat Frau Leumann schon gesagt - sind für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung. Deshalb ist auch diese Teilrevision, die in diesem Bereich nicht epochal ist, ein Schritt in die richtige Richtung, deshalb müssen wir sie an die Hand nehmen.
Ein dritter Gesichtspunkt - das ist auch schon angetönt worden, ich möchte es einfach noch verdeutlichen -: Trotz dieser Revision des Fachhochschulgesetzes dürfen wir das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen verlieren. Das übergeordnete Ziel heisst aus meiner Sicht klar: Schaffung eines Hochschulförderungsgesetzes, das den gesamten - den gesamten! - Hochschulbereich einheitlich betrachtet und sowohl die universitären Hochschulen als eben auch die Fachhochschulen umfasst. Ich erinnere daran: Das Universitätsförderungsgesetz läuft Ende 2007 aus; da ist Handlungsbedarf gegeben. Ich erinnere hier auch daran, dass wir eine parlamentarische Initiative unseres verehrten früheren Kollegen Gian-Reto Plattner haben, mit der klaren Zielsetzung, dass Bund und Kantone den gesamten Hochschulbereich gemeinsam vereinheitlichen sollen, sodass für alle Hochschulen eine gemeinsame Rechtsgrundlage besteht. Diese Diskussion müssen wir noch führen, und wir müssen sie rasch führen. Die Zeit drängt.
Sie können jetzt dann sagen, Herr Bundespräsident, dass Sie das Ihrem Kollegen weitergeben werden. Ich akzeptiere das, aber ich halte einfach fest: Wenn wir schon nicht ein Bildungsdepartement haben, wo alles unter einem Hut ist, dann kann zumindest nicht das eine Departement die Verantwortung auf das andere abschieben, sondern sie müssen sie gemeinsam tragen. Es scheint mir ganz wesentlich und wichtig zu sein, dass der Bundesrat hier sehr rasch mithilft, die Weichen zu stellen. Die Zeit drängt, wir dürfen das nicht aus den Augen verlieren.
Zum zweistufigen Diplomstudienlehrgang: Es ist verschiedentlich angetönt werden - ich möchte das einfach unterstreichen, mit einem Hinweis auf Artikel 3 Absatz 1 -: Es geht darum, dass es tatsächlich gelingt, diese Zweistufigkeit zum Tragen zu bringen. Hier wird das Bachelor-Studium der Kernpunkt sein; das ist angetönt worden. Mit dem Bachelor-Studium wird der Tatbeweis angetreten, ob diese Zweistufigkeit Sinn macht und ob sie zum Tragen kommt, so, wie die Erfinder das meinen.
Das Bachelor-Studium bringt die Voraussetzungen für die berufliche Qualifikation, der Bachelor-Abschluss soll das bisherige Fachschuldiplom ablösen. Es besteht ganz eindeutig die Gefahr - wir haben gehört, dass man das auch seitens der Kantone befürchtet -, dass das Master-Studium zum Regelfall werden könnte. Das gilt es aus zwei Gründen zu verhindern: Wir müssen erstens bei den Fachhochschulen weiterhin auf eine praxisorientierte Ausbildung Wert legen, und das ist primär der Bachelor-Abschluss; ein zweiter Grund ist die Kostenseite, das ist auch gesagt worden.
Fazit: Die Steuerung wurde in der Kommission auch diskutiert, und ihre Notwendigkeit wurde in den Hearings unterstrichen. Der Bundesrat schreibt es selbst ebenfalls. In seiner Botschaft erklärt er zu Artikel 16 Absatz 2 ganz unmissverständlich: "Die Bestimmung bildet die Grundlage für eine zukünftige Steuerung des Angebots an Master-Studiengängen." Wir haben diese Absicht noch verstärkt, in der Meinung, es sei unabdingbar, dass Bund und Kantone diese Steuerungsfunktion wirklich wahrnehmen. Es kann nicht angehen, dass an allen Fachhochschulen alle Master-Lehrgänge angeboten werden. Wir müssen da eine Konzentration der Mittel und Kräfte vornehmen. Das wollte ich noch im Rahmen des Eintretens beifügen.
Auf die Finanzierung werde ich dann noch zu sprechen kommen. Ich habe dazu in der Kommission einen Antrag gestellt, der jetzt mit dem Antrag der Finanzkommission unterlaufen werden soll. Ich werde mich dann zu gegebener Zeit äussern.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.