Slongo Marianne · Ständerat · 2004-03-10
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf dieses Geschäft beschlossen. Worum geht es? Der vorliegende Vertrag betrifft die ganze Welt. Er wurde im Rahmen der 31. Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ausgearbeitet. Unser Land stand bei den Vertragsverhandlungen an vorderster Front. Die Schweiz ist eine klare Verfechterin der multifunktionalen Landwirtschaft, was wir auch innerhalb der WTO stets artikulieren. Die Ziele dieses internationalen Vertrages sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Diese Ziele stehen in Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und konkretisieren den Aktionsplan des Welternährungsgipfels. Der Vertrag anerkennt die traditionellen Leistungen der Landwirte bei der Erhaltung und Weiterentwicklung von pflanzengenetischen Ressourcen, die so genannten "farmers' rights". Er enthält Bestimmungen über die weitere internationale Zusammenarbeit, beispielsweise im Bereich der Pflanzenzüchtung, und gewährleistet somit die Entwicklung von verbesserten Pflanzensorten. Im Vertrag sind nicht alle Pflanzen für Ernährung und Landwirtschaft enthalten, sondern nur die für die globale Ernährungssicherheit wichtigen Pflanzen wie z. B. Weizen, Reis, Gerste, Mais und Kartoffeln. Sie sind abschliessend auf einer Liste aufgeführt.
Während das multilaterale System öffentlich-rechtliche Institutionen der Vertragsstaaten umfasst, können sich natürliche und juristische Personen des Privatrechts diesem System freiwillig unterziehen. Das multilaterale System und der erleichterte Zugang zu den genetischen Ressourcen sind ein Vorteil für die Wirtschaft. Man muss solche Abkommen nicht mehr von Fall zu Fall und mit jedem Land einzeln abschliessen. Die Züchterfirmen haben zudem einen geringeren administrativen Aufwand.
Was würde bei einer Nichtratifikation geschehen? Die Nachteile einer Nichtratifikation sind offensichtlich. Es gäbe keinen gesicherten Zugang zu diesen internationalen Ressourcen, welcher für die Entwicklung neuer Sorten unumgänglich ist. Müsste der Zugang von Fall zu Fall ausgehandelt werden, wären die Kosten sicher höher als bei diesem System. Der Zugang auf bilateraler und privater Basis würde immer schwieriger, weil die Eigentümer diese Ressourcen immer mehr als ihr Kapital betrachten würden.
Diesen internationalen Vertrag werten wir als politischen Erfolg für eine nachhaltige Landwirtschaft mit ihren vielfältigen [PAGE 89] Aufgaben. Insbesondere die multifunktionalen Aspekte unserer schweizerischen Agrarpolitik erhalten einen eigenständigen internationalen Rechtsrahmen. Dies bedeutet eine völkerrechtliche Anerkennung der Multifunktionalität unserer Landwirtschaft. Es ist effektiv erstmalig, dass die Rechte unserer Bauern international derart präzise verankert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt.
Welches sind die Auswirkungen auf die Kantone? Für die Kantone entstehen aus diesem Vertrag keine direkten Folgen oder Verpflichtungen rechtlicher oder finanzieller Natur. Die Ratifizierung erfordert auch keine Änderungen auf Gesetzesebene.
Wie beurteilt Ihre vorberatende Kommission die in der Botschaft erwähnten zwei neuen Stellen? Die Kommission erwartet vom Bundesrat, dass der Vollzug mit den bisherigen Ressourcen - einschliesslich der Forschungsanstalten - erfolgt. Wir wollen keine zusätzlichen neuen Stellen.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, auf diesen Beschluss einzutreten und ihn zu genehmigen.