Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2004-03-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Die WAK-SR hat sich an zwei Sitzungen mit dieser Vorlage auseinander gesetzt. Ich muss klar sagen, dass die Kommissionsmitglieder nicht erfreut waren, so kurzfristig mit einer Vorlage konfrontiert zu werden; das muss ich vorausschicken. Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass es gelungen ist, in der kurzen Zeit, die uns zur Verfügung stand, eine gute Lösung zu finden, die wir Ihnen nun präsentieren.

Wir haben insbesondere im Kommissionsverfahren die Anhörung der Kantone nachgeholt. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat im Vorfeld zwar mit den Kantonen Gespräche geführt, doch hatten diese Gespräche eher informellen Charakter; insbesondere fand kein formelles Vernehmlassungsverfahren statt. Wir haben die Kantone eingeladen, sich bei uns zu äussern, schriftlich und mündlich. Beides ist geschehen. Die mündliche Anhörung konnte heute stattfinden. Bei uns für eine Aussprache waren die Regierungsräte Christian Wanner aus dem Kanton Solothurn und Markus Notter aus dem Kanton Zürich.

Ich möchte jene drei Punkte aus der Anhörung herausgreifen, die sich als die wesentlichen herausgestellt haben, und vorausschicken, dass in einem Punkt zwischen der Kommission und den Kantonsvertretern Übereinstimmung besteht, hingegen in zwei Punkten in der Meinungsbildung eine Differenz gegeben ist.

Übereinstimmung herrscht darin, dass das Verfahren - insbesondere das Vernehmlassungsverfahren, wie ich schon angetönt habe - auf der Ebene des Bundesrates nicht konform mit den Regeln des Bundesstaates abgelaufen ist. Mit anderen Worten: Es ist dem Bundesrat nicht gelungen, den Kantonen diese Vorlage rechtzeitig, in formell genügender Frist, zu unterbreiten und von ihnen eine entsprechende Stellungnahme einzuholen. Hier stimmt die Kommission mit den Kantonsvertretern darin überein, dass das nicht in Ordnung war. Es ist auch durchaus so, dass wir selbst als Kommission und Verantwortliche für die Gesetzgebung auf Bundesebene uns bemühen müssen, die Meinungsbildung mit den Kantonen wesentlich besser zu koordinieren. Es wird auch in Zukunft so sein, dass Meinungsdifferenzen bestehen werden; das ist normal in einem demokratischen Staat, es sind nie alle gleicher Meinung. Aber man soll sich gegenseitig anhören, man soll rechtzeitig miteinander den Dialog führen, bevor die Sache entschieden ist. Da müssen auch wir Ständeräte uns noch etwas mehr anstrengen, um das zu erreichen. Jedenfalls will die WAK in weiteren Vorlagen besonderes Gewicht auf diesen Punkt legen.

Der zweite Punkt der Anhörung und Stellungnahme der Kantone war der, dass sie es als Eingriff in ein laufendes Abstimmungsverfahren ansehen, wenn wir dieses Gesetz erlassen. Sie machen also demokratiepolitische Gründe gegen diese Vorlage geltend. Hier besteht eine Differenz, jedenfalls zur Mehrheit der Kommission, indem diese das [PAGE 124] nicht als einen Eingriff oder als eine Änderung der dem Volk vorzuliegenden Vorlage betrachtet, sondern als eine Klarstellung der geltenden Ordnung. Die Kommission ist mit den Kantonsvertretern der Meinung, dass es nicht angeht, vor Abstimmungen bestehende Abstimmungsvorlagen zu ändern, und dass das auch demokratie- und verfassungspolitisch überhaupt nicht angängig ist. Hingegen ist die Kommission der Meinung, dass es hier - in diesem Kasus, in diesem Fall - nicht darum geht, sondern dass es darum geht, die Rechtslage bezüglich des Ausgleichs der kalten Progression für alle klarzustellen - insbesondere auch für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die am 16. Mai abstimmen sollen. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Diese Differenz mit den Kantonen ist geblieben.

Der dritte Punkt ist derjenige, dass die Kantone, wie sie es auch in ihrer Mitteilung vom 12. März bezüglich der kalten Progression kommuniziert haben, grundsätzlich eine andere Meinung haben als die Mehrheit der Räte. Die Kantonsregierungen - das schreiben sie selbst - sind der Überzeugung, dass die Progression auf neuen Tarifen bzw. auf aktualisierten Abzügen nicht ausgeglichen werden kann. Mit anderen Worten: Die Kantonsvertreter sind der Meinung, dass mit dem Steuerpaket auch die kalte Progression abgegolten ist, ganz oder teilweise. Auch in diesem Punkt blieb die Differenz zwischen den Kantonen und der Mehrheit der Kommission in dem Sinne bestehen, dass die Mehrheit der Kommission der Ansicht ist, das Steuerpaket könne nicht quasi als eine Ersatzmassnahme für die Ausgleichung der kalten Progression betrachtet werden. Dies insbesondere deshalb, weil das Steuerpaket erstens die Ehegattenbesteuerung ändert - also die Ehegatten betrifft - und zweitens mit den Kinder- und den Kinderbetreuungsabzügen die Familien entlastet. Das Steuerpaket bringt aber grundsätzlich nichts für die Alleinstehenden.

Wenn das Steuerpaket mit den vorgelegten Regelungen generell als Ausgleich der kalten Progression betrachtet wird, bedeutet das, dass die Alleinstehenden keinen Ausgleich der seit 1995 aufgelaufenen kalten Progression erhalten. Dies war nach Meinung der Mehrheit der Kommission nie beabsichtigt - weder in der Vergangenheit noch jetzt. Dieser letzte Punkt macht aber klar, dass wahrscheinlich eine Klarstellung wirklich notwendig ist. Denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben bei dieser Differenz ein Recht zu wissen, ob jetzt das Steuerpaket als ganzer oder teilweiser Ausgleich der kalten Progression gilt oder nicht. Daher ist gemäss Mehrheit der Kommission nach dem heutigen Stand der Debatte eine Klarstellung notwendig.

In Bezug auf das Eintreten habe ich die wesentlichen Punkte aus der Anhörung der Kantone schon angesprochen:

1. Verfassung und Gesetz verlangen den vollen Ausgleich der kalten Progression, und zwar grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen. Man kann also nicht einzelnen Gruppen, die von früheren Korrekturen nicht begünstigt oder betroffen waren, nachher den vollen Ausgleich nicht gewähren - sprich: den Alleinstehenden, also den Ledigen, Verwitweten und Geschiedenen. Sonst würde man Artikel 128 Absatz 3 der Bundesverfassung und auch das geltende Gesetz, nämlich Artikel 215 DBG, verletzen.

2. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz - ich wiederhole das - ausschliesslich zur Klarstellung des geltenden Anspruches auf Ausgleich der kalten Progression gemacht wird und zu keinem anderen Zweck. Insbesondere darf mit diesem Gesetz das Steuerpaket nicht geändert werden.

3. Wir müssen bei dieser Gesetzgebung sehr darauf achten, vielleicht auch bis ins Einzelne hinein, dass gegenüber dem geltenden Recht weder der Fiskus noch die Steuerpflichtigen begünstigt oder benachteiligt werden. Das heisst, wir gewähren den vollen Ausgleich der kalten Progression; wir gewähren aber auch nicht mehr und auch nicht weniger - für keine Gruppe der Steuerpflichtigen.

Aus diesen Überlegungen heraus hat die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen, auf diese Vorlage einzutreten. Zwei Personen haben sich enthalten. Ich empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun. (Unruhe) Ich meine natürlich nicht, sich zu enthalten, sondern einzutreten. (Heiterkeit)

Zum Rückweisungsantrag werde ich Stellung nehmen, nachdem er begründet worden ist.