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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-03-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Wir alle - Bundesrat, Kommission und Parlament - äusserten uns in der Debatte zum Steuerpaket nicht zur vorliegenden Problematik und gingen wohl stillschweigend davon aus, dass die kalte Progression ausgeglichen wird. Aus meiner Sicht zeigt es sich jetzt, dass wir gut daran getan hätten, die technischen Fragen - ich betone es: die technischen Fragen - der kalten Progression in der Debatte zum Steuerpaket zu thematisieren und zu diskutieren. Dabei wäre es nicht um das Ob, aber um das Wie und um den Zeitpunkt gegangen, um die technischen Details eben, die heute zur Debatte stehen.

Mein Vorredner hat dargelegt, dass das Parlament schlecht gearbeitet hat. Kollege Lauri hat ausgeführt, dass er enttäuscht ist, dass weder der Bundesrat noch das Departement auf diese Fragen hingewiesen haben. Ich teile diese Meinung, aber es ändert nichts, aber auch gar nichts an der Tatsache, dass wir heute und hier darüber entscheiden müssen. Nachdem die Thematik aufgegriffen worden war und die Öffentlichkeit alarmierte, stand der Bundesrat in der Pflicht, die Frage zu klären und aufzuzeigen, wie die Angelegenheit nach Annahme des Steuerpaketes behandelt werden soll. Nicht nur der Bundesrat, meine ich, auch wir stehen in der Pflicht, Klarheit zu schaffen. Da hilft auch der Minderheitsantrag Sommaruga nicht weiter, der dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Rechtsanwendung der bestehenden Grundlagen sicherzustellen.

Wir haben, wie bei fast jeder Entscheidung, zwei Alternativen. Die eine Alternative: Wir entscheiden heute nichts; die andere ist die, dass wir uns für etwas entscheiden. Denn das Steuergesetz hat nach meiner Meinung eben doch eine Lücke. Es sagt nämlich nicht, wie man vorgehen muss, wenn das Gesetz über die direkte Bundessteuer vor Erreichen der Teuerung von 7 Prozent in allen Tarifen und Abzügen angepasst wird. Diese Antwort sind wir dem Souverän noch schuldig. Wir regeln mit dem vorliegenden Bundesgesetz, was zu regeln ist. Unter normalen Umständen hätte dies kaum zu grosser Aufregung geführt.

Auch in der heutigen Anhörung der Kantone konnte ich keine gegenteilige Meinung ausmachen. Das heute von der Mehrheit vorgeschlagene Modell ist zwar kompliziert, aber sachgerecht. Es bleibt bei der Vorgabe, dass die Teuerung indexgebunden ab einer Teuerung von 7 Prozent ausgeglichen werden muss. Die neuen Abzüge werden ab Inkrafttreten des Steuerpaketes Anfang 2005 indexiert. Damit wird das bestehende System nicht geritzt.

Die Übergangsregelung ist kompliziert, ich gestehe es. Sie ist es aber nicht, wenn man sich in die Sache hineindenkt. Nach meiner Ansicht ist es die adäquateste Lösung. Es gibt keine Tricks, und es gibt keine Verschiebung. Wir ändern Artikel 215 DBG nicht: Wir passen den Ausgleichsmechanismus, wie er gesetzlich festgehalten wurde, in einer Übergangsbestimmung an.

Der nun vorliegende Text bietet Gewähr, dass der Rechtsanspruch des Inflationsschutzes gewährleistet wird. Das entspricht den legitimen Rechtsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger.

Ich beantrage Ihnen deshalb einzutreten und empfehle Ihnen jetzt schon, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.