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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-03-16

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Wir haben zwei Fragen zu beantworten:

1. Ist diese Vorlage 04.017 notwendig im Sinne von "vom Land Not abwendend", oder ist sie nicht notwendig?

2. Können wir uns als Parlament diese Vorlage institutionell, staatsrechtlich, finanzpolitisch leisten?

Diese beiden Fragen sind zu beantworten.

Die Vorlage ist nicht geeignet, Not abzuwenden, und ist daher auch nicht notwendig. Sie ist im gegenwärtigen Zeitpunkt schlicht und ergreifend überflüssig. Der Bundesrat hätte, als er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es offenbar Lücken gibt, gut daran getan, festzuhalten, dass allenfalls am Montag, dem 17. Mai, Handlungsbedarf bestehen könnte, je nach Ausgang der Volksabstimmung. Es gibt also keine Notwendigkeit.

Können wir uns dieses Vorgehen institutionell leisten? Ich gehöre zu den gedienten Mitgliedern des Parlamentes. Ich kann mich nicht erinnern, dass eine Vorlage, nachdem sie die Schlussabstimmung in beiden Räten passiert hatte, noch irgendwelche Ergänzungen oder Änderungen erfahren hätte. Das ist bisher noch niemandem eingefallen. Was hier vorliegt, ist eine absolute Premiere. So etwas kann ja geschehen; ich war Mitglied der WAK und habe damals, als man die erste Geschichte verabschiedet hat, auch nicht an die kalte Progression gedacht, das gebe ich gerne zu. Aber es ist noch niemandem eingefallen, nach erfolgter Schlussabstimmung in beiden Räten - ich betone das - eine Vorlage noch korrigieren, ergänzen zu wollen. Es kann der Fall eintreten, dass man sagen muss, man habe etwas Wichtiges übersehen, das dann gegebenenfalls zu korrigieren ist.

Können wir es uns institutionell leisten, innerhalb von weniger als zehn Tagen de facto das Zweikammersystem aus den Angeln zu heben und die Kantone nur sehr, sehr mangelhaft anzuhören? Können wir es uns demokratiepolitisch leisten, als Parlament mit flankierenden Massnahmen in Abstimmungskämpfe einzugreifen? Nein, wir sollen uns das nicht leisten. Das ist ein Präjudiz in unserem politischen Handeln, das mich eigentlich eher traurig stimmt als zornig, weil ich finde, dass wir da einen Weg begehen, der uns in den kommenden Jahren noch sehr, sehr viel Kummer bereiten wird.

Ich wiederhole, was ich hier gesagt habe, und ich stehe in guten Schuhen da, das zu sagen: Ich bin kein Erzföderalist. Ich bin auch nicht der Meinung, dass Parlamentarier nach Instruktionen der Kantonsregierungen handeln. Dafür war ich nie, und es ist übrigens von Verfassung wegen verboten, und wenn in kantonalen Ständeratswahlkämpfen einige das behaupten, weil es ihnen passt, dann sage ich ihnen, dass sie sich täuschen. Aber nachdem wir die Wünsche der Kantone in einer grossen Vorlage offensichtlich nicht genügend, [PAGE 131] hinreichend haben berücksichtigen können, geht es nicht, das Gleiche ein zweites Mal zu tun. Vielleicht erinnern sich einige, dass ich Ihnen damals beim Steuerpaket hier gesagt habe - als ich davon sprach, dass ich ein Kantonsreferendum in der Luft liegen sehe -, dass ich letztendlich gar nicht so Freude daran hätte, wenn die Kantone zur Ausübung dieses Instrumentes gezwungen würden. Denn wir werden in den kommenden Jahren noch häufig Massnahmen treffen müssen, die in den Kantonen nicht nur auf Gegenliebe stossen, und wenn wir die Kantone durch nicht sehr geschicktes Verhalten - auch von uns als Parlament war es ein nicht sehr geschicktes Verhalten - praktisch an die Wand spielen, rütteln wir irgendwie an den Grundfesten unserer Institutionen.

Ich will Sie nicht langweilen, indem ich sage, dass wir uns diese Geschichte auch finanzpolitisch nicht mehr leisten können. Wir haben für die Kantone schon genügend Steuerausfälle produziert; wir können uns das im Moment schlicht nicht leisten. Aber das scheint ja weniger zu interessieren.

Der Kanton Solothurn, in dem ich gewählt worden bin, hat sich schriftlich geäussert: "In einem Eilverfahren, das seinesgleichen sucht, soll nun dieser Mangel kurz vor der Abstimmung über das Steuerpaket behoben werden. Dabei hat der Bundesrat die Kantone vorgängig nicht konsultiert, obwohl der Entwurf des Bundesrates allein für sie Mindererträge von rund 250 Millionen Franken jährlich zur Folge hat. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber" - das sind wir - "im laufenden Abstimmungskampf in eine Gesetzesvorlage eingreift ...." Herr Finanzdirektor Wanner war ja heute in der WAK, sodass mindestens die Kommissionsmitglieder seine Stellungnahme kennen; ich kann darauf verweisen.

Der Bundesrat betont, er müsse Klarheit schaffen. Klarheit wäre nötig, Herr Bundesrat, und ich fürchte, dass Sie grimmig entschlossen sind, diese nicht herzustellen. Wenn es eine Klarheit vor dem Abstimmungstag des 16. Mai braucht, dann wäre es Klarheit darüber, wie genau das Sparpaket 2004 aussehen soll. Dann wissen nämlich die Stimmbürgerinnen und -bürger, ob sie sich das ganze Steuerpaket überhaupt leisten können oder nicht. Und wenn im Buch der Bücher schon geschrieben steht: "Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein", dann würde ich sagen: Wenn der Bundesrat die Katze bezüglich des Sparprogramms 2004 nicht rechtzeitig vor dem 16. Mai aus dem Sack lässt, habe ich den Verdacht, dass das Herstellen von Klarheit bei dieser Botschaft 04.017 eigentlich eher ein Ablenkungsmanöver als etwas anderes ist.

Hier stehe ich und kann nicht anders: Ich werde dieser Geschichte nicht zustimmen, denn ich halte sie aus verschiedensten Gründen für so verunglückt, dass daran auch nichts mehr korrigiert werden kann.