Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-03-17
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich habe bereits das letzte Mal festgehalten, dass es ja primär um die autonomen Kassen geht. Bei den Sammelstiftungen darf ja keine Unterdeckung bestehen, und somit ist ein Sanierungsfall dort auch nicht anzutreffen.
Man muss sich überlegen, welche Alternativen man hat, wenn man die dritte und letzte Massnahme nicht trifft, die ja im Prinzip im Worst Case getroffen wird. Die Alternative würde einfach darin bestehen, dass die entsprechenden Abzüge, die ja gemäss den Buchstaben a und b machbar sind, einfach noch höher ausfallen müssten. Die Konsequenz der noch höheren Abzüge wäre, dass Bürgerinnen und Bürger, natürlich Familienväter, aktuell mit ihren Lohnabrechnungen pro Monat noch weniger in ihrem Geldbeutel hätten. Das kann meines Erachtens auch keine gute Alternative sein.
Ich habe heute Morgen in der SGK versucht, mit einem Beispiel aufzuzeigen, dass eben die maximal fünfjährige Abzugsmöglichkeit nicht unbedingt so gravierend ist. Eine Unterschreitung von 0,25 Prozent würde ungefähr bedeuten, dass am Ende des Arbeitslebens, also im Alter von 65 Jahren, etwa um 2 Prozent tiefere Monatsrenten entstehen würden. Ich bin allerdings von einem recht hohen Alterskapital ausgegangen, von einer halben Million Franken. Jetzt: Je tiefer das Alterskapital im Alter von 65 Jahren ist, desto tiefer wird die Reduktion ausfallen. Ich möchte deshalb nochmals festhalten: Es geht im Prinzip um eine marginale Reduktion; wenn sie bei Jüngeren gemacht werden müsste, könnte sie mit der Zeit, also bis zum Alter von 65 Jahren, in Form von Überschussanteilen oder Gutschriften aus dem Bereich von Arbeitgeberreserven wieder ausgeglichen werden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und am Beschluss unseres Rates festzuhalten.