David Eugen · Ständerat · 2004-03-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-18
Wortprotokoll
Leider war ich zum Zeitpunkt der Kommissionssitzung im Ausland und habe nicht daran teilnehmen können. Ich möchte den Antrag Amgwerd unterstützen, und zwar aus folgender Überlegung: Dieser Fall ist für mich genau ein Beispiel für das, was wir in der vorhergehenden Diskussion besprochen haben. Jetzt betrifft es bestimmte Schweizer Bürger, doch es geht wiederum darum, was mit dem Bilateralismus im Verhältnis zu den multilateralen Ansprüchen geschieht.
Die Bürger der Europäischen Union haben aufgrund eines multilateralen Abkommens aus dem Jahr 1971, an dem Belgien beteiligt war, das Recht erlangt, dass ihre Renten jenen der belgischen Bürger angepasst werden. Das Abkommen wurde auf multilateraler europäischer Ebene geschlossen. Nachher hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Belgien den europäischen Bürgern - den Deutschen, den Franzosen und allen anderen - diese Rente anpassen muss. Diese Leute haben ihre Rechtsansprüche durchgesetzt. Die Schweiz hat vier Jahre nachher, im Jahre 1975, ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Belgien geschlossen, mit dem genau gleichen Inhalt, nämlich nach der Regel der Inländerbehandlung. Das heisst: Die Belgier müssen die Schweizer bezüglich der Sozialversicherungsansprüche gleich behandeln wie die Belgier. Der Inhalt - der Text liegt mir vor; Sie kennen ihn alle auch - ist praktisch identisch.
Die Schweiz kann jetzt für ihre eigenen Landsleute die Rentenansprüche, die sie gegenüber dem Staat Belgien haben, nicht durchsetzen. Man sagt, man habe keine Rechtsmittel. Die Sozialversicherungsabkommen, die wir mit Belgien schliessen, nützen offenbar nichts. Das Gegenrecht ist vereinbart, die Inländerbehandlung ist vereinbart, der Europäische Gerichtshof hat gesagt, dass es für die europäischen Bürger gilt. Die Schweiz ist nicht dabei, für die Schweizer Bürger gilt es nicht. Ich finde darum, man muss anhand der konkreten Beispiele sehen, welche Nachteile wir letztlich erleiden und dass wir mit diesen Massnahmen in vielen Bereichen - das Sozialversicherungsabkommen ist ein typisches Beispiel - unseren eigenen Landsleuten am Schluss schaden.
Wenn diese Leute jetzt sagen, dass die Schweiz zugunsten ihrer Bürger zu wenig unternommen hat und dass die Schweiz ihre Interessen, die sich aus dem Sozialversicherungsabkommen ergeben - die Inländerbehandlung -, nicht durchgesetzt hat, und wenn sie daher verlangen, Schadenersatz vom eigenen Land zu bekommen, dann habe ich dafür Verständnis.
Daher unterstütze ich diese Motionen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass der Nationalrat die Abschreibung der Motionen auch aus diesen Gründen deutlich abgelehnt hat.