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Donzé Walter · Nationalrat · 2004-05-03

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2004-05-03

Wortprotokoll

Die EVP/EDU-Fraktion ist mehrheitlich für Eintreten.

Im Grundsatz regelt das Asylgesetz die Aufnahme von Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind. Für solche Leute hat das Schweizervolk immer ein Herz gehabt. Nicht vorgesehen ist, dass das Asylgesetz dazu benutzt wird, um auf diesem Umweg Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in der Schweiz zu erreichen. Ich muss die Probleme im Asylbereich nicht im Einzelnen aufführen, sie sind bekannt. Das Thema ist emotional sehr geladen.

Zu wenig bekannt in unserem Volk und Land sind allerdings die Fortschritte - die offensichtlichen Fortschritte! - der Verwaltung bei der Abwehr missbräuchlich gestellter Gesuche, bei der schnelleren Behandlung von Gesuchen, bei der Rückführung abgewiesener Personen und beim Abbau von Anreizen, die zu einer Umgehung des Asylgesetzes führen könnten. Noch nicht gelöst sind vor allem die Vollzugsprobleme in den Kantonen und Gemeinden. Dort gilt es, Frustpotenzial abzubauen.

Wir haben vor allem die Probleme geschildert bekommen. Wir müssen ehrlich sein: Es hat noch niemand die eigentliche Lösung für das Asylproblem verkündet. Wir sehen einen Weg für die Lösung des Asylproblems: erstens in einer restriktiven gesetzlichen Regelung, die allerdings den Behörden einen gewissen Spielraum für die Behandlung von Härtefällen einräumen soll; zweitens in kurzen Fristen, beschränkten Beschwerdewegen und abschreckenden Strafbestimmungen; drittens in einem konsequenten Vorgehen gegen illegal Anwesende; viertens im vorgeschlagenen Modell der humanitären Aufnahme; fünftens im Abbau von finanziellen Anreizen.

Die EVP/EDU-Fraktion beurteilt die Vorlage, die uns nun zur Behandlung vorliegt, mehrheitlich als klärend, differenziert und verhältnismässig. Wir können deshalb zustimmen, dass die nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund akzeptiert wird, dass eine humanitäre Aufnahme eingeführt wird - möglicherweise als Zwischenlösung: Es kann sein, dass das nicht die endgültige Lösung ist. Auch die Sonderabgabe der Erwerbstätigen sehen wir als solidarischen Beitrag zur Finanzierung des Asylwesens.

Zu einzelnen Minderheitsanträgen werden wir uns noch zu Wort melden. Uns ist klar, dass die vorgelegte Gesetzesrevision nicht für die nächsten zwanzig Jahre dienen kann, aber sie bringt uns einen Schritt weiter.

Wir empfehlen Ihnen deshalb Eintreten und Behandlung der Vorlage.