Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-05-03
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-03
Wortprotokoll
Die öffentliche Debatte um die schweizerische Asylpolitik ist weitgehend geprägt von bekannt gewordenen Beispielen der Delinquenz unter den Asylbewerbern oder Asylanten einerseits und von äusserst aufwendigen und oft erfolglosen Rückschaffungsversuchen andererseits. Diese Fälle schüren die Emotionen und lassen leider oft vergessen, dass es neben den Wirtschaftsflüchtlingen nach wie vor viele echt Verfolgte gibt, die während ihres Verfahrens in der Schweiz nicht delinquieren und sich kooperativ verhalten, wie es Herr Kollege Ruey erwähnt hat.
Wegen dieser positiven Beispiele auf Massnahmen zu verzichten, welche die Missbräuche bekämpfen helfen könnten, wäre völlig verkehrt. Hier, Frau Kollegin Vermot, spielt die Zahl der Fälle keine Rolle. Gerade weil in den bekannt gewordenen negativen Fällen nicht gehandelt wird oder gehandelt werden kann, sind Asylpolitik und Asylgesetz in Verruf geraten. Fremdenhass, Rassismus, Vorurteile gegenüber allen Asylbewerberinnen und -bewerbern werden gerade dadurch geschürt, dass Einzelfälle bekannt werden, in denen die Behörden tatenlos zuschauen müssen, weil ihnen die Hände gebunden sind. Die Stimmung wird durch Nichtstun angeheizt. Alle Asylbewerberinnen und -bewerber, die sich kooperativ verhalten und sich nichts zuschulden kommen lassen, sind uns dankbar, wenn wir mithelfen, Missbräuche zu verhindern.
In diesem Zusammenhang wird oft zwischen einer repressiven und einer liberalen Asylpolitik unterschieden, und es wird damit gemeint, dass eine Asylpolitik, die den Rechtsmissbrauch bekämpfe, repressiv und nicht liberal sei. Es war und ist aber immer ein wichtiges Element des Liberalismus, den auf demokratischem Weg zustande gekommenen rechtsstaatlichen Anliegen und Instrumenten zum Durchbruch zu verhelfen. Eine permissive Haltung gegenüber Kriminalität und Missbrauch ist deshalb alles andere als liberal, sondern gerade eine Schwächung des demokratischen Rechtsstaates.
Wenn es sich nun also - das ist den meisten Eingeweihten völlig klar - z. B. bei den jungen Afrikanern, welche sich hier als so genannte Asylbewerber aufhalten und sich oft als Drogenhändler betätigen, meistens um Leute handelt, die rein gar nichts mit an Leib und Leben gefährdeten Flüchtlingen zu tun haben, so ist das stossend. Sie sind - aus ihrer [PAGE 529] Sicht begreiflicherweise - entschlossen, die sich in Wohlstandsgesellschaften bietenden Chancen zu nutzen, und werden oft von ihren Angehörigen nach Europa gesandt, um von hier aus einen Geld- und Warenfluss zurück in die Heimat zu organisieren.
Diese Fälle gehören aber in ein Migrationsgesetz und nicht in ein Asylverfahren; hier stimmen wir durchaus mit Herrn Vischer überein. Stellt sich nach Abschluss des entsprechenden Straf- und Asylverfahrens heraus, dass diese Leute nicht zu einer Rückkehr bewogen werden können, so stehen wir vor der Tatsache, dass unser strafrechtliches Sanktionssystem für sie schlicht und einfach nicht beeindruckend genug ist und ihre Heimatländer in keiner Art und Weise an ihrer Rückkehr interessiert sind. In diesem Zusammenhang erwarten wir vom neuen Departementsvorsteher dringend entsprechende Vertragsverhandlungen oder noch besser Vertragsabschlüsse, welche ja, wie er sich vor seiner Zeit als Bundesrat immer geäussert hatte, aus seiner Sicht recht einfach und schnell erzielt werden können.
Eine Koppelung der Entwicklungshilfeleistungen mit derartigen Verträgen können wir unterstützen. Wir müssen allerdings beachten, dass derartigen Regimes in der Regel das Wohlergehen ihrer eigenen Mitbürgerinnen und Mitbürger einerlei ist. Die Verknüpfung darf deshalb entweder nicht zwingend sein oder muss berücksichtigen, dass unter der Verweigerungshaltung der entsprechenden Landesregierungen keinesfalls die auf Direkthilfe angewiesenen Ärmsten leiden dürfen. Unter dem renitenten Verhalten einer Regierung darf die Solidarität mit der Bevölkerung nicht leiden. Umgekehrt lassen sich solche Regimes wohl auch von Kürzungen der Entwicklungshilfe nicht beeindrucken, sofern diese direkt erfolgt und nicht zuerst ihre eigenen Taschen füllt.
Unter diesen Präliminarien unterstützen wir die vorgeschlagenen Neuerungen im Grossen und Ganzen. Die beiden neu vorgesehenen asylrechtlichen Status der humanitären und der provisorischen Aufnahme als Versuch einer verbesserten Trennungsmöglichkeit zwischen kriminellen Asylsuchenden und anderen, welche die Flüchtlingseigenschaft zwar nicht erfüllen, deren Wegweisung jedoch als unzulässig oder unzumutbar zu beurteilen ist, konnten wir in der Fraktion noch nicht abschliessend diskutieren. Am heutigen Status der vorläufigen Aufnahme stört uns, dass unter gewissen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Diese zwingende Verbindung ist unseres Erachtens dahin gehend abzuändern, dass bei einem eigenen Verschulden, welches eine Weg- oder Ausweisung verhindert, die Erteilung dieses Status verunmöglicht wird.
Im Übrigen möchten wir bereits heute darauf hinweisen, dass wir die vorgeschlagenen Verbesserungen beim Ausschaffungswesen als letzte Stufe vor der Schaffung von Rückführungszentren für renitente Asylsuchende betrachten.
Herr Bundesrat Blocher hat anlässlich der bereits erwähnten Medienkonferenz seine Sicht der Dinge dargestellt und Verbesserungsvorschläge skizziert. Mit seiner Analyse können wir uns einverstanden erklären. Seine weiter gehenden Lösungsvorstellungen hingegen sind völkerrechtlich undurchführbar und aus praktischen Gründen untauglich. Völkerrechtliche Bindungen zu lösen - die theoretisch selbstverständlich kündbar sind - zöge unweigerlich Konsequenzen nach sich, die man nicht verharmlosen darf, weil sie unseren liberalen, ethischen und rechtsstaatlichen Grundüberzeugungen zuwiderliefen. Jährliche Kontingente und ein Bonus-Malus-System je nach Kooperationsgrad sind Vorhaben, die bereits bei einer ersten Beurteilung kaum zu genügen vermögen. Das hiesse nämlich im Falle des Kontingents, auch Asylunwürdigen Asyl anzubieten, und im Falle des Bonus-Malus-Systems hiesse es, Kooperationswilligen eine deutliche Attraktivierung unseres Landes zu offerieren. Das kann ja wohl kaum im Sinne des Erfinders sein.
Wenn der frühere Nationalrat und heutige Vorsteher des EJPD zum Schluss kommt, dass die Problematik der Asylpolitik eben doch tiefer und schwieriger sei, als er es als Parlamentarier wahrgenommen habe, so wundert man sich in Anbetracht seiner permanenten scharfen Kritik an der bisherigen Asylpolitik, dass ihn seine Kritik nicht zum Versuch führte, sich eine bessere Sachkenntnis anzueignen und eine differenziertere Sichtweise einzunehmen. Offensichtlich ist die Asylpolitik also doch vorwiegend als permanentes Wahlkampfmittel missbraucht worden. Wenn das heute nicht mehr so ist, so nehmen wir das sehr gerne zur Kenntnis, und wir sind bereit, bei diesem Gesetz und bei den mit Sicherheit auch inskünftig nötigen Revisionsarbeiten kooperativ Hand zu bieten.
In diesem Sinne bitten wir Sie, auf die Revision einzutreten und in der Detailberatung unseren Anträgen zu folgen.