Miesch Christian · Nationalrat · 2004-05-03
Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-03
Wortprotokoll
Es ist bekannt: Mit einem Ständemehr und über 49 Prozent Jastimmen ist die Volksinitiative der SVP am 24. November 2003 hauchdünn gescheitert. Zentrales Argument der beispiellosen bundesrätlichen Gegenkampagne war der Hinweis auf diese nun vorliegende Teilrevision des Asylgesetzes. Gemäss Bundesrat soll dieses Asylgesetz bessere Regelungen zum Schutz vor Asylrechtsmissbrauch bringen. Die nun vorliegende Gesetzesrevision von Bundesrat und Kommission strotzt in dieser Beziehung vor Unglaubwürdigkeit, sie erstaunt und wird in der vorgeschlagenen Form der Absicht des Bundesrates von damals nicht oder nur zu einem kleinen Teil gerecht.
Diese Gesetzesänderungen gemäss Bundesrat und Kommission führen im Gegenteil zu gleich viel Asylrechtsmissbrauch und mehr Kosten. Nur ein Beispiel von vielen: In Artikel 30 wird für die Anhörung den Hilfswerken eine Vertretung zugesichert - unglaublich! Die Schweiz bietet als einziges Land eine rechtlich verankerte Vertretung der Hilfswerke während der Anhörung an.
Damit wird der Eindruck erweckt, das von den zuständigen Behörden durchgeführte Verfahren sei undurchsichtig und nicht rechtsstaatlich. Zudem wird das Verfahren so mit zusätzlichen, unnötigen Kosten belastet. Eine Streichung würde sowohl zu den von allen Seiten gewünschten Ersparnissen führen als auch die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Rechtsstaat erhöhen.
Die Hilfswerke werden für diese Vertretung - man höre gut zu - zudem noch entschädigt, obwohl die meisten Hilfswerke schon "Staatsbetriebe" sind, weil sie vom Bund derart hohe Zuwendungen erhalten, weil deren Anteil über 50 Prozent der Einnahmen ausmacht. Eine Frechheit ist auch der Umstand, dass sich solche Hilfswerke an Abstimmungskampagnen aktiv beteiligen.
Wollen wir Verhältnisse wie mit dem Verbandsbeschwerderecht, das mit seinen Möglichkeiten der Umwelt nichts nützt, die Wirtschaft schädigt und auf Behinderung und Verhinderung macht? Man kann sich ausmalen, zu welchen Verzögerungen die Vertretung der Hilfswerke während der Anhörung führt; entsprechende Erfahrungen haben wir bereits mit dem heutigen Asylgesetz. Für die Betreuung der Asylbewerber hat sich eine Industrie entwickelt, die nicht noch weiter ausgebaut werden darf. Im Gegenteil: Diese Bürokratie muss verschwinden.
Besonders unverantwortlich ist auch der Umstand, dass unsere Hilfswerke blindlings den Missbrauch akzeptieren, tolerieren und fördern. Dass unsere christlichen Hilfswerke prominent diesen Unsinn mitmachen, stört mich am meisten. Darunter leiden die wenigen echten Flüchtlinge. Hier werden Steuer- und Spendengelder missbraucht, die vor allem den Funktionären des Staates, den Juristen und den Hilfswerken zugute kommen. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Wir haben in unserem Land im Bereich der Betreuung und der Einsprachemöglichkeit undurchsichtige Verhältnisse, die man unverzüglich korrigieren muss.
Die SVP-Fraktion bittet Sie, meinen Antrag auf Streichung der Vertreter der Hilfswerke in Artikel 30 zu unterstützen.