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Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-04

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Es ist - da gebe ich Frau Galladé Recht - ein hartes Schicksal für ein Kind, wenn es sich auf der Flucht befindet und mit seinen Eltern irgendwo in einem Land Asyl sucht. Das ist ein hartes Schicksal, da gebe ich ihr Recht. Ich habe selber Kinder; ich kann nachvollziehen, dass die Entwicklung gerade in jungen Jahren durch die Erlebnisse und durch das schulische und soziale Umfeld usw. massiv beeinflusst wird. Trotzdem müssen wir uns nochmals an die soeben geführte Diskussion über die allfällige Arbeit von Asylsuchenden erinnern. Es ist die gleiche Diskussion: Für Menschen, die vorübergehend hier sind - und sie sind in der Regel eben nur vorübergehend hier; sie sind hier, um ein Asylverfahren zu durchlaufen -, soll es keine Integrationsmassnahmen geben, und Schulunterricht ist eine Integrationsmassnahme. Das wäre grundfalsch.

Man kann nicht ausblenden, dass es eben tatsächlich solche Härtefälle gibt, also Fälle von Kindern, die nicht zur Schule gehen können. Wir haben das bei uns pragmatischer gelöst, indem wir die Ausländerklubs informiert haben und indem mittlerweile Ausländerinnen und Ausländer, die ebenfalls in einem provisorischen Status bei uns leben, ihren Kindern oder den Kindern ihrer Ethnie Schulunterricht geben, soweit das möglich ist. Aber das hat nichts mit einem Anspruch auf Einschulung in die Grundschule zu tun, wie es im Antrag der Minderheit Bühlmann steht. Das wäre absolut kontraproduktiv. Sie bringen diese Leute, wenn das Verfahren negativ verlaufen ist, kaum noch weg. Dann wird eben die schwerwiegende persönliche Notlage angeführt. Ich möchte daran erinnern, dass die schwerwiegende persönliche Notlage in Artikel 33 der Asylverordnung 1 geregelt ist. Dort steht: Wer ein Kind hat, das mehr als vier Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen ist, kann eine schwerwiegende persönliche Notlage geltend machen und kann nicht mehr ausgeschafft werden. Im Sinne des eigentlichen Asylverfahrens wäre ein Anspruch auf Grundschulunterricht völlig verfehlt.

Grundsätzlich gilt also: Integration bei Leuten, die definitiv hier bleiben, aber keine Integration bei Leuten, die im Verfahren stecken. Frau Galladé hat gesagt, es habe mit Bildungspolitik zu tun. Natürlich hat es auch damit zu tun. Trotzdem geht es hier um Asylsuchende. Und Asylsuchende haben natürlich mit Bildungspolitik, Sozialpolitik, aber auch mit Geld zu tun. Man darf das nicht unterschätzen: Die Sprache ist ein Handikap, insbesondere bei sehr kurzfristigen Einschulungen. Da werden Sie auch bei begabten Kindern, die wirklich sehr schnell lernen, mindestens zwei bis drei Monate brauchen, um ihnen überhaupt die Grundzüge des Schulbetriebes klar zu machen.

Ich möchte auch noch daran erinnern, dass die anderen Kinder in der Klasse eben auch Anrecht auf eine Ausbildung, auf eine Schule, auf einen ordentlichen Schulbetrieb haben: Gerade diese Kinder würden dann eben benachteiligt, weil die Sprachproblematik, die sich durch die Einschulung von Asyl suchenden Kindern ergibt, das Ganze behindern würde. Es ist gut gemeint, ich habe Verständnis, aber in der Praxis geht es nicht.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen. Ich möchte noch eines beifügen: Was sagt die Verfassung? Die Verfassung unterscheidet sehr wohl zwischen Leuten, die einen anwesenheitsrechtlich gesicherten Status haben, und Leuten, die einen anwesenheitsrechtlich nicht gesicherten Status haben. Dazu gibt es genügend Bundesgerichtsentscheide, die klar differenzieren. Die Verfassung gilt hier nicht für jedermann.