Engelberger Eduard · Nationalrat · 2004-05-04
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Ich möchte mich zu den Anträgen der Minderheit I (Bühlmann) und der Minderheit II (Fehr Hans) noch ganz kurz äussern.
Der Minderheitsantrag I möchte, dass nach drei Monaten auf jeden Fall die Erwerbstätigkeit bewilligt wird, unabhängig vom Stand des Verfahrens. Dies ist an und für sich realitätsfremd, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Rechtskraft und der Vollzug der Wegweisung innerhalb kurzer Frist nach dem erstinstanzlichen Entscheid erfolgen werden. Es würde bei der Asyl suchenden Person auch unnötig falsche Hoffnungen wecken. Die heutige Regelung ermöglicht es, im Einzelfall das Arbeitsverbot zu verlängern, was sinnvoll ist.
Zum Minderheitsantrag II: Er möchte ein Arbeitsverbot für die gesamte Verfahrensdauer. Dies würde dem Bund zusätzliche Kosten in Millionenhöhe verursachen. Die Erwerbstätigkeit nach einer bestimmten Frist kann auch den Erhalt und die Förderung der Rückkehrfähigkeit bewirken.
Ich möchte dazu noch Folgendes sagen: Die bisherige Regelung, wonach das dreimonatige Arbeitsverbot um drei weitere Monate verlängert werden kann, wenn ein erstinstanzlicher negativer Asylentscheid vorliegt, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Deshalb sehen wir nicht ein, dass wir hier eine Änderung machen sollen.
Ich beantrage Ihnen, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Noch zur Minderheit Vermot zu Absatz 3bis: Die Teilrevision schlägt vor, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, für bestimmte Personenkategorien ein befristetes Arbeitsverbot zu erlassen. Dieses verfolgt den Zweck, eine Sekundär-Migration von Asylsuchenden zu verhindern, die in einem Mitgliedstaat der EU bereits erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben und nur wegen der potenziellen Aussicht auf eine Arbeitsbewilligung ein zweites Asylgesuch in der Schweiz einreichen. Um dies zu verhindern, sollte der Minderheitsantrag Vermot abgelehnt werden.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen, auch bei den Absätzen 2 und 3.