Lexipedia

Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-04

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Auch die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit I (Bühlmann) und die Minderheit Vermot und lehnt den Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) und den Einzelantrag Hess Bernhard ab.

Ein Arbeitsverbot während der ersten drei Monate nach Einreichen eines Asylgesuches genügt vollkommen. In dieser Zeit sind die Leute damit beschäftigt, sich zurechtzufinden, administrativen Anforderungen nachzukommen und erste Kurse zu besuchen.

Ein generelles Arbeitsverbot für Asylsuchende sollte aber nicht länger als drei Monate dauern, und zwar aus drei Gründen:

1. Die Asylverfahren werden immer rascher abgeschlossen.

2. Es ist sinnvoller, einer Beschäftigung nachzugehen als nur herumzusitzen. Die Leute sind zufriedener und kommen auf keine dummen Gedanken.

3. Asylsuchende, die vor dem Fernseher sitzen oder im Freien Ball spielen, erwecken in der Bevölkerung den Eindruck - da zitiere ich den Originalton -, "fuuli Sieche" zu sein. Wie zahlreiche Beispiele beweisen, ist der Schritt von diesem Gefühl zum Fremdenhass nur sehr klein.

Herr Vischer hat es bereits erwähnt: Es ist das Dümmste, was wir machen können, wenn wir junge und gesunde Asylsuchende zum Nichtstun zwingen. Das ist frustrierend und auch gefährlich für sie, denn es ist klar, dass der eine oder andere, der nach einer Beschäftigung sucht, in die Kleinkriminalität oder in den Drogenhandel abrutscht. Deshalb ist es wichtig, dass Asylsuchende die Möglichkeit haben, zu arbeiten, zumindest gemeinnützige Arbeit zu verrichten - als Gegenleistung für die Unterbringung und Verpflegung -, wie das die Stadt Zürich in ihrem Asylmanifest gefordert hat. Wer solche Arbeiten verrichtet, erhält auch eine Entschädigung. Andere Städte und Gemeinden sind dem Beispiel von Zürich gefolgt. Vor allem auch in der Bevölkerung ist diese Initiative sehr positiv aufgenommen worden, ausser von der SVP - Sie haben ja Herrn Fehr vorher gehört -, welche befürchtet, dass Asylsuchende ein positives Image gewinnen könnten und die SVP damit ihre wichtigsten Wahlslogans entsorgen müsste.

Absatz 2 soll gemäss Kommissionsmehrheit, zu der auch die SP-Vertreter gehören, gestrichen werden. Abgewiesene Asylsuchende sollen bis zu ihrer Ausreise arbeiten dürfen. Es macht keinen Sinn, wenn auf ein ausserordentliches Gesuch hin - z. B. wegen einer Verschlechterung der Situation im Heimatstaat - die Ausreise zwar verschoben werden darf, den Betroffenen aber verboten wird, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Mit dem Verbot treffen wir, Herr Triponez, nämlich auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche bereit wären, ihren Angestellten weiter zu beschäftigen. Wir erinnern uns alle an den Fall der Wirtin im Berner Oberland, die ihren irakischen Angestellten nicht mehr weiter beschäftigen durfte, obwohl seine Ausreise sistiert worden war.

Absatz 3 ist zu streichen, denn er ist diskriminierend und unnötig; das hat Frau Vermot bereits ausgeführt.

Lassen Sie mich schliessen mit einem Zitat von Peter Arbenz, dem ehemaligen Delegierten des Bundesrates für das Flüchtlingswesen und Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge von 1987 bis 1993. Herr Arbenz, der eine reiche Erfahrung mit Flüchtlingen und Einzelschicksalen hat, sagte letzten September in einem Referat, dass ein formelles und lange dauerndes Arbeitsverbot einwanderungswillige Menschen nicht abschrecken werde.

Die heutige Realität zeigt, dass Herr Arbenz Recht hat, und wir täten gut daran, diese Realität endlich zur Kenntnis zu nehmen.