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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

Umstritten sind hier vor allem die biometrischen Daten. Warum stimmt der Bundesrat hier dem Antrag der Mehrheit zu?

1. Sie haben eine Kann-Formulierung gewählt.

2. Wir haben heute bereits biometrische Daten, dazu gehören nämlich auch die Fingerabdrücke. Im Fall einer Ausweitung - um die Frage von Herrn Lustenberger zu beantworten - ist es für uns selbstverständlich, dass das in einer Verordnung niedergelegt werden muss. Aktuell sind ja die Iris-Untersuchungen, aber nicht die DNA-Analyse. Das muss in einer Verordnung niedergelegt werden, damit die Rechtsgrundlage auch stimmt. Also ist der Begriff "biometrische Daten" zu allgemein und muss nachher natürlich im Spezifischen abgestützt werden. Das wird der Bundesrat auch tun. Sollte es sich zeigen, dass bei einer bestimmten Erhebung von biometrischen Daten die gesetzliche Grundlage nicht genügt, würden wir selbstverständlich eine gesetzliche Grundlage - also nicht nur auf Verordnungsstufe, sondern eine gesetzliche Grundlage - mit der entsprechenden Botschaft vorlegen. Das können wir heute aber noch nicht sagen, weil wir nicht wissen, wie die Entwicklung aussieht.

Ich muss Ihnen in Bezug auf die biometrischen Daten sagen - es ist hier der Datenschutzbeauftragte erwähnt worden -, dass die Frage höchst umstritten ist. Vom Bundesamt für Justiz werden Erhebungen als rechtens bezeichnet, und auch die Untersuchungen des Bundesamtes für Ausländerfragen haben sie als rechtens bezeichnet. Hingegen glauben die Juristen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, dass das fragwürdig sei.

Wenn drei verschiedene Juristen nicht die gleiche Meinung haben, können Sie fragen, welche Meinung jetzt gilt. Ich glaube, der Bundesrat hat das saubere Verfahren gewählt: Für die jetzigen Datenerhebungen wird die rechtliche Grundlage nicht bestritten; sie werden ja auch durchgeführt. Wenn neue biometrische Daten dazukommen und die Rechtsgrundlage nicht genügt, wird es in einer Verordnung geregelt, wenn dies möglich ist. Wenn dies nicht genügt, wird man eine gesetzliche Grundlage schaffen müssen mit der entsprechenden Botschaft für das Parlament.

Wir bitten Sie also, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, denn was hier gefordert wird, ist heute bereits Praxis. Darum hat der Bundesrat in seinem Entwurf auch nicht darauf hingewiesen. Aber wenn Sie diesen Antrag jetzt ablehnen und das nicht unterstützen, würde das heissen, dass man wahrscheinlich noch hinter die heutige Praxis zurückgehen möchte, und ich bitte Sie, das nicht zu tun, vor allem diejenigen, die glauben, man würde einen wesentlichen Beitrag mit [PAGE 553] dem Beitritt zu Dublin leisten. Da wäre das Anschlussverfahren gar nicht möglich.