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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-05-04

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit II (Fehr Hans): Dieser Antrag ist durchaus gut gemeint, aber er kann im Vollzug allenfalls mehr Probleme bieten, als er löst. Deshalb ist die CVP-Fraktion der Ansicht, man solle diesen Antrag ablehnen. Weshalb?

In Absatz 5 dieses Artikels besteht bereits die Möglichkeit, Asylbewerberinnen und Asylbewerber für 60 Tage auf dem Flughafengelände festzuhalten und die entsprechenden Abklärungen zu machen. Diese 60 Tage geben den entsprechenden Druck im Hinblick auf ein beschleunigtes Verfahren, welches ja durchaus das Ziel dieser Gesetzesrevision ist. Wenn allerdings ein Verfahren innerhalb dieser 60 Tage nicht abgewickelt werden kann, erachten wir es nicht als sinnvoll, unnötige personelle Massierungen auf dem Flughafengelände zu haben, und dann sind die Kantone durchaus gehalten, nach dem heutigen System diese Zuweisungen des Bundes zu übernehmen.

Wir bitten Sie also, den Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) abzulehnen.

Zur Minderheit I (Leutenegger Oberholzer), zum Grundsatz über die biometrischen Daten: Herr Jost Gross hat zu Recht darauf hingewiesen, dass im Moment die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer solchen Praxis fehlen. Die CVP-Fraktion ist allerdings der Meinung: Wenn der Bundesrat bereit ist, diese gesetzlichen Grundlagen zu liefern - allenfalls im Gesetz oder in der Verordnung -, kann man dieser Neuregelung durchaus zustimmen, insbesondere auch im Hinblick auf die Praxis, welche die EU in Zukunft anzuwenden gedenkt.

Meine Frage an Sie, Herr Bundesrat: Sind Sie bereit, die entsprechenden Rechtsgrundlagen in einer Botschaft zu liefern oder allenfalls direkt in einer Verordnung festzuschreiben, wenn das Parlament jetzt einen entsprechenden Antrag gutheisst?