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Fehr Hans · Nationalrat · 2004-05-04

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-04

Wortprotokoll

Zuerst ein Lob an Herrn Gross Andreas für den Rückzug seines Minderheitsantrages; das ist positiv zu werten. Gleichzeitig ein Tadel an Frau Vermot: Frau Vermot, was Sie mir in Bezug auf den vorherigen Antrag, der Klarheit bei der Verfolgungssicherheit fordert, unterstellen, ist schlicht und einfach falsch. Es gibt - das wissen Sie - völkerrechtlich das so genannte Rückschiebeverbot, das Non-Refoulement-Prinzip. Jemand, der offensichtlich verfolgt wäre oder schweren Nachteilen, Folter usw., ausgesetzt würde, könnte nicht in ein solches Land zurückgeschoben werden. Meines Wissens ist aber kein Nachbarland der Schweiz solcher Verfolgung verdächtig.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Bühlmann) zu Artikel 34 abzulehnen: Wenn man sagt, Absatz 3 finde keine Anwendung, wenn - gemäss Absatz 4 Buchstabe d - "der Vollzug der Wegweisung in den Drittstaat unzumutbar ist", dann ist das eine weitere Verwässerung. Die wesentlichen Tatbestände sind in den Buchstaben a, b und c von Absatz 4 enthalten.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Bühlmann) abzulehnen und die Minderheit I zu Artikel 34 zu unterstützen.

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