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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

Der von der Mehrheit der Kommission geforderte neue Nichteintretenstatbestand von Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe f des Asylgesetzes sieht vor, dass auf ein Asylgesuch grundsätzlich nicht einzutreten ist, wenn in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes bereits ein ablehnender Asylentscheid gefällt worden ist.

Der Bundesrat unterstützt diesen Mehrheitsantrag. In seinem Entwurf hat er ihn noch nicht eingegeben, weil ja damals die Diskussionen betreffend Dublin usw. noch nicht so weit gediehen waren. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurde dieser Nichteintretenstatbestand aber im Detail parlamentarisch diskutiert und ist seit dem 1. April 2004 in Kraft. Wenn Sie ihn also hier streichen würden, [PAGE 562] würde das heissen, dass man die Gesetzgebung, die wir gemacht haben und die seit dem 1. April in Kraft ist, wieder rückgängig machen müsste! Aus diesem Grunde ist an sich heute auch der Mehrheitsantrag obsolet: Wenn er nicht aufgeführt würde, würde er gemäss Beschluss bereits gelten. Wenn Sie ihn aber ausdrücklich streichen, wäre das wahrscheinlich als Aufforderung zu verstehen, diesen Artikel, der heute in Kraft ist, wieder zu ändern: Es müsste hier also ein formelles Ausserkraftsetzungsverfahren eingeleitet werden.

Nun zum Minderheitsantrag Vermot zu Artikel 32 - ich habe das Folgende schon beim Entlastungsprogramm, bei diesem Absatz, gedacht -: Frau Vermot, ich habe Verständnis für Ihre Auffassung, dass Sie sagen, Sie würden hier in der Schweiz für jede noch so kleine Verbesserung im Asylverfahren kämpfen - doch nachher übernehmen Sie pauschal die Regelungen der Europäischen Union für jedes Land und akzeptieren sie. Wenn Sie diesen Antrag gutheissen und den Mehrheitsantrag deswegen ablehnen, dann müssen Sie eines wissen: Dann können Sie konsequenterweise nicht Schengen beitreten, dann können Sie das Dublin-Abkommen nicht unterzeichnen, weil Sie dort erstens die Nichteintretensentscheide bei Asylsuchenden, die schon ein Gesuch gestellt haben, fällen. Zweitens haben Sie sogar eine Verpflichtung, die betreffenden Asylsuchenden wieder zurückzunehmen: Dort würden Sie dann diese Regelung anerkennen. Sie müssen wissen, was Ihnen lieber ist.

Der Bundesrat lehnt diesen Antrag der Minderheit Vermot - das sage ich Ihnen offen - auch im Hinblick auf die Einführung von Dublin II ganz klar ab. Sie haben in den letzten Wochen die Diskussion in der Europäischen Union über die Standardisierung des Verfahrens verfolgen können: Da wird natürlich ein Minimalstandard festgelegt, den Sie dann anerkennen müssen.

Wir lehnen diesen Minderheitsantrag natürlich ab, denn wir können nicht etwas abschaffen, das wir erst vor vier Wochen eingeführt haben; das wäre die neueste Art von Gesetzgebung. Es geht beim Asylgesetz ja schon sehr schnell: Innert zwanzig Jahren haben wir acht Revisionen gehabt. Aber dass wir eine Revision, die seit einem Monat in Kraft ist, schon wieder ausser Kraft setzen, vor allem, nachdem wir nicht wissen, wie das jetzt funktioniert, finde ich der Hektik doch etwas zu viel.