preparatory:AB 42746
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Sie sehen auf der Fahne, dass dieser Minderheitsantrag unseres ehemaligen Kollegen Tschuppert auch von seinen Parteikollegen Antille und Engelberger unterstützt wurde. Herr Antille ist auch aus diesem Rat ausgeschieden, und Herr Engelberger ist Kommissionssprecher. So übernehme ich jetzt fraktionsübergreifend sehr gerne die Vertretung dieses Antrages.
Herr Tschuppert hat in der Kommission argumentiert, dass der Bund grundsätzlich die Möglichkeit erhalten sollte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende zu betreiben, welche nicht beim Eintreten in unser Land, sondern erst nach einer gewissen Aufenthaltsdauer in der Schweiz ein Asylgesuch stellen und sich schon grundsätzlich nicht an die Regeln halten, ihre Mitwirkungspflichten verletzen oder sich gegenüber behördlichen Weisungen renitent verhalten. Es gilt zu präzisieren, dass es keine zwingende Vorschrift und keine zwingende Vorgabe für den Bund ist, diese Aufgabe neu zu übernehmen, sondern es soll für Ausnahmesituationen die Möglichkeit dazu geschaffen werden.
Grundsätzlich hat der Minderheitsantrag Tschuppert seinen Ursprung in der parlamentarischen Initiative Hess Hans. Hess Hans hat im Ständerat eine ähnlich lautende Initiative eingereicht, und der Ständerat hat dieser Initiative Folge gegeben. Es geht darum, dass wir Problemfälle, wenn diese in einer gewissen Anzahl auftreten, gemeinschaftlich vom Bund aus lösen können. Es geht auch nicht um eine Einmischung in eine Angelegenheit der Kantone, sondern die Minderheit vertritt klar die Meinung und die Auffassung, dass solche vom Bund betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte nur dann nötig sind, wenn erstens die Situation es erfordert und zweitens das in Absprache und im Einverständnis mit den Kantonen geschieht.
Ich bitte Sie also, diesem Minderheitsantrag Tschuppert zuzustimmen, und verweise auf die Diskussion, die wir vor einer guten Stunde geführt haben, als Hans Fehr einen Antrag gestellt hat, man solle vom Bund aus solche Unterkünfte ausschliesslich auf dem Flughafengelände bei der Eintrittsbewilligung und bei den Vorabklärungen betreiben können. Das ist eine ähnliche Situation, mit dem Unterschied, dass es sich hier um Spezialfälle handelt, wenn man das so sagen darf, die sich nicht an die geltende Ordnung halten. Es betrifft vor allem jene, die ihr Asylgesuch erst stellen, wenn sie sich schon eine Zeit lang in der Schweiz - grundsätzlich illegal - aufgehalten haben.