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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

In Artikel 60 geht es ja um die Regelung der Anwesenheit von Personen, denen Asyl gewährt wurde. Sie haben also Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton und nach fünf Jahren auf eine [PAGE 591] Niederlassungsbewilligung. Die Frage lautet: Wie ist es, wenn sie straffällig werden? Ich bin der Meinung, dass die jetzige Fassung des Bundesrates die klarere Fassung ist. Sie müssen wissen, bei der Erteilung oder beim Entzug einer Niederlassungsbewilligung sollten Sie sich betreffend Strafen auf eine klare Regelung abstützen: "zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe im In- oder Ausland verurteilt" ist viel klarer formuliert, als wenn man dann noch sagt "oder wiederholt zu einer kurzen Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt"; das sind beispielsweise auch vier Parkbussen. Man muss aufpassen, dass man hier nicht eine Unklarheit schafft für diejenigen, die das bewilligen müssen, was eine fast unhaltbare Situation ergäbe.

Der Antrag der Minderheit Vermot ist abzulehnen. Ich weiss nicht, ob Frau Thanei Recht hat, wenn sie sagt, eine bedingte Freiheitsstrafe genüge dann nicht, es müsse eine unbedingte Freiheitsstrafe sein. So weit sollten wir nicht gehen. Es geht ja um eine Person, die erstens schon Asyl bekommen hat - das ist schon ein zuvorkommender Tatbestand -, und man gibt zweitens nach fünf Jahren schon die Niederlassungsbewilligung. Da darf man also auch verlangen, dass jemand auch mit einer bedingten längerfristigen Freiheitsstrafe dieses Recht verwirkt.

Dann haben wir noch Buchstabe b, der Fälle betrifft, wo "erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen" wird, wo diese gefährdet oder wo die "innere und äussere Sicherheit" gefährdet wird. Auch dann ist es nicht möglich, hier eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten.

Auch ich persönlich erachte die Regelung, wie sie der Bundesrat vorlegt, als präziser als die Fassung der Mehrheit, und ich bitte Sie, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen, auch bei Buchstabe a.