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AB 42801

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die anerkannten Flüchtlinge, die seit längerer Zeit in der Schweiz leben und in der Regel auch für immer hier bleiben. Es ist alles daranzusetzen, ihre Integration zu fördern. Genau aus diesem Grunde sollen sie nach fünf Jahren die Niederlassungsbewilligung erhalten. Die entsprechenden Ausnahmen sind restriktiv zu fassen, das heisst, nur in schweren Fällen von Delinquenz ist davon abzusehen.

Die Fassung der Mehrheit ist vage und zu weit reichend. Zum einen ist eine Verweigerung der Niederlassungsbewilligung wegen wiederholter Geldstrafen völlig unverhältnismässig, zum anderen ist nicht ganz verständlich, wie viele Wiederholungen nötig sind. Das heisst, es bleibt ein weites Ermessen. Für ein so grosses Ermessen besteht in dieser Frage kein Raum. Deshalb ist es richtig, der Minderheit zu folgen und eine unbedingte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr als Voraussetzung für die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung festzuschreiben.

Ich teile die Ansicht meines Vorredners, Herrn Vischer, dass man sich wirklich überlegen müsste, ob die ursprüngliche Version des Bundesrates nicht besser ist. Nur ist auch diese nicht so klar: Dort fehlt mir die Voraussetzung, dass es sich um eine unbedingte Freiheitsstrafe handeln muss. Weshalb? Wenn man nämlich wie die Mehrheit einfach von einer Freiheitsstrafe spricht und offen lässt, ob diese bedingt oder unbedingt ist, dann stellt dies klarerweise eine Ausländerdiskriminierung dar und steht im Widerspruch zu unserem Strafrecht. Eine unbedingte Verurteilung setzt nämlich eine schlechte Prognose und schlechte Resozialisierungsperspektiven voraus. Bei bedingten Freiheitsstrafen müssen eine gute Prognose und positive Resozialisierungsperspektiven vorliegen, und in diesem Falle ist auch die Voraussetzung für eine Niederlassungsbewilligung gegeben. Das heisst, es ist völlig unverhältnismässig, eine Niederlassungsbewilligung zu verweigern, wenn jemandem in einem strafrechtlichen Verfahren eine gute Prognose gestellt wird.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit Vermot zu folgen.

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