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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-05-04

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt mit der humanitären Aufnahme nicht nur einen neuen Status, sondern zwangsläufig auch einen neuen Rechtsbegriff im ganzen Asylwesen vor. Nach den Schätzungen des Bundesamtes würde dieser Status in Zukunft - mein Vorredner hat das bereits erwähnt - zwischen 2500 und 3000 Personen jährlich zugestanden.

Nun hat sich bei der Beratung dieses Artikels in der Kommission eine sehr lange und intensive Diskussion entwickelt. Aufgrund der Äusserungen des Bundesrates und der Verwaltung kam die Kommissionsminderheit zur Einsicht, eine stark abgeschwächte und eine stark einschränkende Form der humanitären Aufnahme zu beantragen. Die Kommissionsminderheit vertritt die Auffassung, dass die so genannt humanitäre Aufnahme nur in begründeten Ausnahmefällen zu gewähren sei. Deshalb beantragen wir Ihnen eine so genannte Kann-Formulierung. Diese bewirkt im Wesentlichen, dass erstens - und darauf lege ich Wert - kein Rechtsanspruch auf die humanitäre Aufnahme erhoben werden kann; dass zweitens die Gewähr besteht, dass mit der Vergabe des neuen Status zurückhaltend umgegangen werden muss; und dass letztlich drittens unser Asylrecht nicht mit einem neuen, im internationalen Vergleich sehr grosszügigen Status ausgestattet wird, wie es der Bundesrat eben beantragt.

Die Kommissionsminderheit vertritt die Auffassung, dass bei Inkrafttreten des neuen Rechtes keine pauschalen - Herr Weyeneth: keine pauschalen - Statusänderungen von bereits hier Anwesenden hin zu humanitär Aufgenommenen erfolgen sollen. Vielmehr soll in Zukunft neuen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern in begründeten Ausnahmefällen humanitär die Aufnahme gewährt werden. Weil das revidierte Gesetz damit ein neues und im Ausnahmefall durchaus sinnvolles Instrument schafft, liegt es in der Natur der sehr unterschiedlichen Auffassungen zum Thema, dass in diesem Punkt die Meinungen sehr stark auseinander gehen.

Mit ihrem Antrag aber hat sich die Kommissionsminderheit bemüht, eine Konsensvariante vorzuschlagen, eine Variante, die es durchaus verdient, in die weitere Phase der Ausgestaltung des Asylrechtes mitgenommen zu werden, und das vor allem auch vor dem Hintergrund der Äusserungen und der Bestrebung von Herrn Bundesrat Blocher, in der Zukunft auch neue Ideen in die Behandlung unserer Asylproblematik einfliessen zu lassen.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Vermittlungsantrag, den die Kommissionsminderheit hier stellt, zu unterstützen. Ich gebe zu, Herr Weyeneth: Es sind die CVP-Mitglieder der Kommission, die diesen Antrag zusammen mit den Freisinnigen und mit dem Vertreter der EVP eingebracht haben. In Kenntnis unseres Communiqués nach der Asyl-Initiative vor zwei Jahren, in Kenntnis [PAGE 582] des Ergebnisses und in Kenntnis unserer Aussage machen wir eben diesen Vorschlag.

Ich darf noch kurz den Minderheitsantrag von Kollega Engelberger vertreten, der hier neben mir sitzt und als Kommissionssprecher diese Funktion jetzt nicht wahrnehmen kann. Ich mache es kurz: Die Minderheit Engelberger beantragt in Absatz 5 statt der zwingenden ebenfalls eine Kann-Formulierung. Es ist nämlich nicht einsehbar, weshalb die Kantone bei ganz eindeutig abgeklärten Fällen - dort, wo die Rechtslage sonnenklar ist - zusätzlich noch einbezogen werden sollen. Das führt ausser zu Schriftwechseln und zeitlichen Verzögerungen zu gar nichts Neuem.

Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.