Fehr Hans · Nationalrat · 2004-05-04
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-04
Wortprotokoll
Zum Ersten: Ich erachte die humanitäre Aufnahme im Grundsatz und aufgrund der Dimensionen, die da angestrebt werden, generell als unverantwortlich. Ich möchte nochmals betonen, im Sinne von Herrn Weyeneth: 2003 haben die Kantone - nur die Kantone - rund 6000 humanitäre Aufnahmen verfügt bzw. vorläufige Aufnahmen in humanitäre Aufnahmen umgewandelt. Noch einmal zu den Dimensionen: Mit diesem Gesetz wird ein Kontingent von über 20 000 auf eidgenössischer Ebene zu humanitären Aufnahmen erklärt, plus schätzungsweise jedes Jahr zusätzlich 3000. Mit diesen Dimensionen unterlaufen Sie den Zweck des Asylgesetzes.
Ich bitte Sie, diese neue Kategorie der humanitären Aufnahme abzulehnen.
Nun zum Antrag der Minderheit II: Wir beantragen, Absatz 3 zu streichen; es geht um diese unselige "Vierjahresfalle". Das heisst, bei einer schwerwiegenden Notlage soll eine humanitäre Aufnahme verfügt werden, sofern vier Jahre nach Einreichen des Gesuches noch kein rechtskräftiger Entscheid ergangen sei.
Machen wir uns doch nichts vor: Bei der Asylrekurskommission werden Gesuche und Beschwerden schubladisiert. Der Bundesrat hat nämlich vor einiger Zeit die so genannte "Humanitäre Aktion 2000" verfügt. Gewisse Leute warten natürlich darauf, dass die Asyldossiers einfach vier Jahre lang schubladisiert werden, und nachher bleiben diese Leute praktisch auf immer und ewig im Land. Das kann nicht der Zweck sein, und ich weiss, dass das Bundesamt für Flüchtlinge, dass die Leute, die an der Front arbeiten, die grösste Mühe mit Artikel 44 Absatz 3 haben.
Es ist klar: Die Asylrekurskommission, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, verschiedene Hilfswerke und selbstverständlich jede Menge linker Anwälte werden es zustande bringen, durch immer neue Beschwerden und Verzögerungen problemlos auf diese vier Jahre zu kommen. Dann haben wir die Leute im Land, und wir werden sie nicht mehr hinausbringen - im Wissen darum, dass das abgewiesene Asylbewerber sind, die vorläufig nicht ausgeschafft werden können bzw. deren Ausschaffung oder Wegweisung "nicht zulässig" oder "nicht zumutbar" wäre. Das sind "Gummiartikel", denen wir nicht zustimmen dürfen.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie insbesondere der Streichung von Artikel 44 Absatz 3 zu.