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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

Es ist verständlich, dass dieser Artikel wahrscheinlich am meisten zu sprechen gibt. Es ist auch klarzustellen, dass hier am meisten Unklarheiten und am meisten Ungewissheiten vorhanden sind. Wer dies verneint, der schliesst einfach die Augen vor schwierigen Situationen.

Um was geht es? Ursprünglich gab es nur den klassischen Flüchtlingsbegriff. Dieser umfasst diejenigen 7 Prozent, deren Gesuche wir im Jahre 2003 gutgeheissen haben. Man hat nach der Schaffung des Asylgesetzes 1979 gemerkt, dass es Probleme mit dem Vollzug gibt. Darum hat man bei der Asylgesetzrevision 1986 eine neue Kategorie eingeführt, nämlich eben die vorläufige Aufnahme. Das betrifft Leute, bei denen aus irgendeinem Grunde ein Vollzug der Wegweisung undurchführbar ist. Was für Gruppierungen von vorläufig Aufgenommenen, die man nicht wegweisen kann, gibt es heute? Es sind nicht Leute, die nicht nach Hause gehen wollen, sondern es sind Leute, bei denen man zum Schluss gekommen ist, dass man sie nicht wegweisen darf; das ist etwas anderes. Die Ersteren sind solche, die weggewiesen werden sollten, aber nicht weggewiesen werden wollen; das ist eine andere Kategorie. Solche Leute gibt es auch, und das sind diejenigen, mit denen die Kantone grosse Mühe haben.

Es geht erstens um Personen, die in der Schweiz verbleiben dürfen, weil die Behörden zum Schluss gekommen sind, dass eine Rückreise völkerrechtlich nicht zulässig ist. Das sind relativ wenige, und es ist auch noch relativ einfach zu beurteilen. Der Ermessensspielraum ist hier nicht sehr gross, und damit ist auch die Gefahr einer Unterwanderung oder einer Ausdehnung aus Bequemlichkeitsgründen eher gering.

Dann gibt es eine zweite Kategorie, das sind Personen, denen man eine Rückreise aus humanitären Gründen nicht zumuten kann. Das ist vom Entscheid her die problematischste Gruppe. Was kann man einem Menschen zumuten und was nicht? Sie sehen, hier ist der Spielraum natürlich relativ gross, auch wenn dazu in der Literatur und in der Auslegung [PAGE 586] usw. Kategorien vorhanden sind. Da gibt es auch die grosse Angst in der Bevölkerung und, in der Vergangenheit, natürlich auch die Kritik. Wieweit und wie wenig kann man einem Menschen zumuten, wieder zurückzureisen?

Dann gibt es etwas Drittes, wenn eine schwerwiegende persönliche Notlage vorliegt. Das ist in der Regel auch nicht so problematisch, denn es geht im speziellen Fall um einen klaren Entscheid, dass man sagt: Das ist jetzt völlig unmöglich, die persönliche Notlage ist derart gross, das kann man nicht zumuten. Das sind also zum Beispiel hochschwangere Frauen, die man jetzt nicht wegweisen kann, oder schwer kranke Menschen, bei denen man weiss, sie können nicht behandelt werden usw. Das ist nicht eine problematische Kategorie und gibt auch nicht viel Anstände.

Dann gibt es noch das Vierte: Das sind Rückreisen, die im Augenblick technisch unmöglich sind, weil zum Beispiel dort, wohin eine Person gehen muss, keine Flugzeuge landen können, weil der Flughafen nicht in Betrieb ist, weil es keine Flugzeuge gibt oder weil man die Person nicht mitnimmt usw. Das sind die technischen Gründe, und hier ist es auch meistens nicht eine allzu lange Dauer, während der eine solche Bevölkerungsgruppe hier bleibt.

Unzulässig sind Wegweisungen beispielsweise dann, wenn jemand im Land der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe unterworfen wird. Das kann man relativ gut abklären. Die Unzumutbarkeit ist relativ weit gefasst. Beim Bundesamt für Flüchtlinge heisst Unzumutbarkeit beispielsweise, dass eine Krankheit im Heimatland nicht behandelbar ist und die Rückführung den sicheren Tod bedeuten würde. Heute haben Sie gehört, was hier am Pult gesagt worden ist: Leute, die schon gut integriert seien, die schon länger hier in die Schule gegangen seien, könne man nicht mehr zurückschicken, weil sie schon so lange integriert seien. Sie sehen, da gibt es natürlich einen unglaublich grossen Spielraum. Ich bin auch der Meinung, dass dieser Spielraum nicht zu sehr ausgedehnt werden darf. Denn Wegweisungen sind immer unangenehm. Dann kommt man in Versuchung zu sagen: Wir integrieren. Nachher ist eine Wegweisung nicht mehr möglich. Darum sind die Bedenken da. Man muss sich die Frage stellen, ob der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates, der nicht mehr auf der Fahne steht, nicht der bessere gewesen wäre.

Herr Müller Philipp hat Recht, wenn er sagt, es sei etwas zwiespältig zu sagen: Wir integrieren die Leute, damit wir sie später besser wegweisen können. Die Meinung ist natürlich die, dass einer, der hier eine Lehre gemacht hat, diese auch dort brauchen kann, wo er zu Hause ist. Aber das ist eigentlich nicht eine Integrationsmassnahme, eine Massnahme, um die Leute im eigenen Land zu integrieren. Da kann der Sinn nur der sein, dass sie lange oder für immer da sind. Man muss sich auch über den Begriff "integrieren" Klarheit verschaffen, sonst entstehen derartige Widersprüchlichkeiten.

Wir haben ja die Kategorie der vorläufig Aufgenommenen; heute sind es 25 000, die nur für eine bestimmte Zeit da sind - der Name sagt es ja schon. Bis die Gefahr, die vorhanden ist, aufgrund deren man sie nicht zurückschickt, wegfällt, dauert es Jahre, und es sind relativ wenige, bei denen eine Wegweisung vollzogen wird; das muss man ehrlich zugeben, sonst streut man sich Sand in die Augen. Ein Mittel ist - es ist hier gesagt worden -, dass die Kantone ihnen Bewilligungen erteilen. Dann haben sie eine Arbeitsbewilligung, dann bleiben sie auch.

Mir scheint, dass in dieser Frage Theorie und Praxis ziemlich weit auseinander klaffen. Das zeigt natürlich auch wieder, wie wir am Anfang ansetzen müssen. Die Papier- und Identitätslosigkeit, die lange Dauer des Asylverfahrens, alle diese Revisionen, die Tatsache, dass viele Menschen lange hier bleiben und der Ausschaffung ausweichen, weil die Ausschaffungshaft zu kurz ist, usw.: All das führt schliesslich zu lang dauernden Abläufen, und diese führen am Schluss zu einer Kategorie von Personen, denen man verspricht, dass sie vorübergehend da bleiben können, und die dann definitiv bleiben, weil wir letztlich keine andere Möglichkeit mehr haben.

Mit dieser Revision wollen wir ja etwas Ordnung hineinbringen, aber die Skepsis ist natürlich relativ gross. Mit dieser neuen Kategorie - sie ist ja an sich nicht neu, aber sie wird gesetzlich neu verankert - werden nicht neue vorläufig Aufgenommene geschaffen, sondern es gibt einfach vier Kategorien von vorläufig Aufgenommenen, die eine andere Behandlungsweise erfahren.

Bei den humanitär Aufgenommenen nimmt man an, dass es sich um Leute handelt, die schon länger da sind als nur ein paar Monate oder ein Jahr, namlich seit mehreren Jahren. Wenn man wirklich ins Auge fasst, dass jemand ein paar Jahre da sein wird, dann bin ich der Meinung, dass man die Leute integrieren sollte, und dann sollten sie auch arbeiten und nicht nur das Recht, sondern die Pflicht haben zu arbeiten. Es muss dann so sein, dass man ihnen sagt: Ihr könnt hier bleiben, aber den Lebensunterhalt müsst ihr selbst verdienen. Von dieser Verpflichtung wird viel zu wenig gesprochen; man macht ein Anrecht daraus. Das ist dann auch eine Kostenfrage.

Aber es muss auch Gewähr geboten werden, dass man einfach nicht bei jedem, der kommt und dessen Ausschaffung unangenehm ist, sagt, die Ausschaffung sei nicht zumutbar, womit dann das ganze Recht - natürlich auch das Arbeitsrecht - unterlaufen würde. Denn das ist dann wieder ein Teil des Arbeitsrechtes, denn diese Umwandlungen werden ja heute nicht vom Bundesamt für Flüchtlinge, sondern vom Imes vorgenommen. Sie sehen also, dass es ins Arbeitsrecht hineingeht.

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es richtig ist, dass das Bundesamt für Flüchtlinge darüber befindet, ob der Vollzug der Wegweisung nicht zulässig bzw. nicht zumutbar ist. Das muss dann auch noch im Ständerat angeschaut werden.

Wenn die Gefahr gross ist, dass man leichtfertig etwas umwandelt, muss man die Frage stellen, ob man hier nicht auch ein gewisses Signal einbauen muss, damit nicht alle Entscheide am gleichen Ort getroffen werden. Der Bundesrat bleibt hier bei der Fassung der Mehrheit. Die Kann-Formulierung ist keine Katastrophe. Sie sehen, im bisherigen Recht hat man die Kann-Formulierung. Wenn Sie dem Minderheitsantrag Lustenberger oder dem Antrag der Minderheit I (Leuthard) zustimmen, dann fällt das Ganze nicht weg. Ich möchte damit nur durchblicken lassen - Sie merken das an den vielen Anträgen schon in der Kommission -, dass die Sache nicht ausgegoren ist; und zwar, weil jeder die Folgen anders einschätzt. Zum Teil werden die Folgen auch anders eingeschätzt, weil die Vergangenheit anders beurteilt wird. Es war für mich auch neu, dass die Wegweisung bei den so genannten vorläufig Aufgenommenen - von denen wir hier im Parlament auch alle immer angenommen haben, dass das solche sind, die eine kurze Zeit da sind und dann wieder nach Hause gehen müssen - am Schluss in der Praxis wenig vollzogen, sondern ihr Status auf irgendeine Weise umgewandelt wird. Das ist unbefriedigend; das ist auch der Einwand von Herrn Müller.

Dann wäre es vielleicht auch besser, wir sehen den Tatsachen nachher wirklich ins Auge und sagen: Wenn es so ist, dann regeln wir es aber auch so. Aber es müsste dann auch die Verpflichtung zur Arbeit und nicht nur das Recht auf Arbeit eingebaut werden. In diesem Sinne habe ich Ihnen gesagt, warum der Bundesrat hier eine eigene Lösung einführt und dass es keine Katastrophe ist, wenn Sie die Kann-Formulierung des Minderheitsantrages wählen; die inhaltliche Fassung der Mehrheit bleibt ja.

Ich fühle mich verpflichtet, Ihnen zu sagen, dass dieses Kapitel im Ständerat nochmals angeschaut werden muss. Wenn wir das nicht richtig lösen, wird das Vertrauen in die Asylpolitik ein weiteres Mal erschüttert. Denn die Bevölkerung sieht natürlich nachher unverzüglich, was hier passiert. Sie ist näher beim Geschehen als wir im Ratssaal.