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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2004-05-04

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

In Absatz 4 geht es um die Konditionalität von Asylpolitik und Entwicklungshilfe. Zu viele Gründe sprechen gegen den von der Kommissionsmehrheit gewünschten Absatz. Die Grünen bekämpfen diesen Antrag, wie es in der Kommission - liebe CVP - auch von Bundesrätin Metzler getan wurde. Erstens löst eine Konditionalität keine Probleme. Zweitens würde die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit massiv gefährdet; das kann kein [PAGE 596] sinnvoller Lösungsansatz sein. Drittens müssen wir zur Kenntnis nehmen - das ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig -, dass eines der obersten Ziele der Entwicklungszusammenarbeit die Bekämpfung von Armut ist. Armut ist die Hauptursache von Migration. Eine Entwicklungszusammenarbeit, die einen wirksamen Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet, ist ein lange dauernder Prozess und nicht ein Schachbrettexperiment.

Ich möchte an einem praktischen Beispiel erläutern, was die Umsetzung von Absatz 4 bedeuten könnte. Ich habe selber als Pflegefachfrau drei Jahre lang in Papua-Neuguinea in der Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet. Es war ein Projekt im abgelegensten Busch Papua-Neuguineas, das in der Versorgung der Bevölkerung mit den grundlegendsten Gesundheitsbedürfnissen bestand. Heute braucht es dort im Pflegebereich kein ausländisches Fachpersonal mehr. Aber das Land ist natürlich sehr wohl auf Entwicklungshilfegelder angewiesen, gerade um die Gesundheitsversorgung der ländlichen Bevölkerung zu gewährleisten. Eine Umsetzung von Absatz 4 könnte bedeuten, dass dem Land Gelder für die gesundheitliche Grundversorgung fehlen, es den Menschen dadurch auch wirtschaftlich schlechter geht; Landflucht ist die Folge. Das ist ein Teufelskreis. Das verschärft die Problematik, verstärkt die Armut. Das kann es ja nicht sein. Wenn die staatlichen Instanzen - in diesem Beispiel jene von Papua-Neuguinea - sich bei der Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden nicht so kooperativ verhielten, wie sich das die Schweiz vorstellt, und dann Entwicklungshilfegelder gekürzt würden, träfe es die Falschen, wiederum die Ärmsten. Dieses Beispiel dient nur als Illustration; Papua-Neuguinea ist kein Schwerpunktland unserer Entwicklungszusammenarbeit.

Oder stellen Sie sich vor, Mittel zum Beispiel für Landwirtschaftsprojekte in afrikanischen Ländern würden gekürzt. Dies könnte der lokalen Bevölkerung die Perspektiven auf eine Zukunft schmälern, ja zerstören. Armut und ein Leben ohne Perspektiven sind aber Gründe, die Heimat zu verlassen. Die Streichung der Entwicklungshilfe würde die Auswanderung aus diesen Regionen noch verstärken, sei es zum Beispiel aus Äthiopien oder aus Afghanistan; in beiden Ländern ist die Schweiz mit Entwicklungshilfe am Aufbau beteiligt.

Die Möglichkeit der Streichung von Entwicklungshilfe, wie in Absatz 4 definiert, wäre für die Schweiz auch rufschädigend. Entwicklungshilfe wird oft im Verbund mit anderen Geberländern geleistet. Eine innenpolitisch motivierte Stop-and-go-Auslandhilfe würde den Ruf der Schweiz als eines verlässlichen Mitglieds der internationalen Gemeinschaft schädigen. Die Schweiz würde immer wieder aus bestehenden Abmachungen und Verträgen aussteigen müssen.

Wenn wir Absatz 4 streichen, bedeutet dies überhaupt nicht, dass mit den betroffenen Ländern nicht vermehrt Anstrengungen gemacht werden sollen, damit Rückführungen zustande kommen. Das Kuriose an dieser Debatte ist schon, dass dieselben Kreise, die sonst bei jeder Gelegenheit die Wichtigkeit der Hilfe vor Ort betonen, genau mit diesem Absatz 4 diese nötige Hilfe verhindern wollen und damit Armutsreduktion verhindern. Dieselben Kreise wundern sich aber, dass Menschen aus materieller Not gezwungen werden, ihr Land zu verlassen, und an unseren Grenzen stehen.

Liebe SVP-, FDP- und auch CVP-Exponenten: Die Entwicklungszusammenarbeit leistet einen Beitrag gegen unerwünschte Migration. Es wäre deshalb kontraproduktiv, die Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Mehrheit zu streichen.

Ich bitte Sie im Namen der Menschlichkeit, Absatz 4 zu streichen. Auch der Bundesrat hatte seine Gründe, weshalb er es nicht so geregelt haben wollte.

Den Antrag unseres Fraktionskollegen Müller Geri zu Absatz 1 unterstützt die grüne Fraktion. Ein Rechtsstaat wie die Schweiz darf Asylsuchende nicht in ein Land abschieben, in dem die Rechtsstaatlichkeit fehlt und in dem daher keine Gewähr besteht, dass sie nicht Opfer staatlicher Willkür werden.