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AB 42884

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Es geht hier darum, dass die Kinderzulagen für die im Ausland lebenden Kinder von Asylsuchenden während des Asylverfahrens zurückbehalten werden sollen. Ich möchte, dass man diese Bestimmung streicht, und zwar aus folgenden Gründen:

Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid, wonach das Zurückbehalten dieser Kinderzulagen verfassungswidrig ist, weil es nämlich eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz ist. Es betrifft in dieser Bestimmung anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Das heisst, es geht um Menschen, die vor Bürgerkriegen geflohen sind. Es geht um Härtefälle, um Menschen, die hier bleiben, hier arbeiten und einen Lohn beziehen. Sie haben auch das Recht auf Kinderzulagen.

Es geht um die Finanzierung von Kindern. Es sind Leute, die nicht mehr in ihre Heimat zurückgehen können, auch nicht ferienhalber, was immer wieder vorgebracht wird. Umso mehr brauchen die Kinder, die mit ihren Betreuerinnen und Betreuern in diesen Ländern sind, in der Heimat das Geld.

Ich bitte Sie, diese Bestimmung, die ungerecht ist, die auch eine Ungleichbehandlung enthält, zu streichen.