Fischer Ulrich · Nationalrat · 2000-06-07
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Wenn wir eine saubere Kompetenzordnung beibehalten wollten, dann müssten wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen und auf einen Gegenvorschlag verzichten. Ich werde deshalb zunächst einmal in diesem Sinne votieren.
Es gibt allerdings schon Gründe, die für die Erarbeitung eines Gegenvorschlages sprechen. Es sind aber nicht rechtliche, sondern ausschliesslich politisch-psychologische Gründe. Mit einem Nein zur Initiative wollen wir gegenüber der EU nicht den Eindruck erwecken, man wolle nun die Türe zuschlagen. Wir wollen die EU nicht brüskieren. Insofern lässt sich die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages begründen. Nun liegen verschiedene Varianten für einen solchen Gegenvorschlag auf dem Tisch. Mit Ausnahme der Minderheit I (Entwurf 1) wollen sich alle, auch der Bundesrat, einseitig auf den Beitritt zur EU kaprizieren, mit oder ohne Fristen für eine Verhandlungsaufnahme. Damit schränken Sie jedoch den Handlungsspielraum des Bundesrates auf einen Beitritt ein.
Für den nächsten Schritt im Integrationsprozess sind aber verschiedene Varianten denkbar. Man kann eine weitere Runde bilaterale Verhandlungen anstreben, man kann den Binnenmarkt vervollständigen und mit den vier Freiheiten des EWR die wirtschaftliche Integration vervollständigen, oder man kann, wie es der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag will, den direkten Beitritt zur EU anstreben. Der Gegenvorschlag der Minderheit I will den Handlungsspielraum des Bundesrates nicht einengen, sondern für den nächsten Schritt alle Optionen offen halten. Die Minderheit I - ich möchte das betonen - schliesst nicht aus, dass der nächste Schritt bereits die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beinhaltet. Aber sie schliesst auch andere Varianten mit ein.
Mein Vorschlag ist damit keineswegs eine Absage an den EU-Beitritt. Der Gegenvorschlag mit allen Optionen entspricht den Aussagen massgeblicher Kreise - auch des Bundesrates - im Abstimmungskampf über die bilateralen Verträge. Damals wurde immer wieder gesagt, auch von bundesrätlicher Seite, die Zustimmung zu den bilateralen Verträgen beinhalte kein Präjudiz für die nächsten Schritte. Indem man es bei den bilateralen Verträgen bewenden lasse, würden die Möglichkeiten offen gehalten, dass man weitere bilaterale Verträge abzuschliessen versucht, dass man den EWR II anstrebt oder dass man den Beitritt zur EU vorantreibt.
Zwei Wochen nach dem Volksentscheid über die bilateralen Verträge kann nun nicht einfach mit einem Beschluss zum Durchmarsch die Weiche einseitig in eine Richtung gestellt werden. Das ist meines Erachtens unredlich und würde vom Volk nicht verstanden.
Die Minderheit I möchte den Gegenvorschlag dem fakultativen Referendum unterstellen - im Gegensatz zum Bundesrat, der unter anderem rechtliche Bedenken geäussert hat. Der Gegenvorschlag an sich ist rechtlich problematisch, weil er eine Einmischung in den Kompetenzbereich des Bundesrates bedeutet, der über das hinausgeht, was die Bundesverfassung für die Mitwirkung des Parlamentes vorgesehen hat.
Wenn schon eine Einmischung stattfindet, kann diese auch für die Unterstellung unter das fakultative Referendum verantwortet werden. Das Ganze ist weder politisch noch rechtlich ein sauberer Vorgang. Die politische Unterstellung auch des Gegenvorschlages unter das fakultative Referendum ist aber politisch dringend geboten; beim direkten Gegenvorschlag wäre sie ja sogar obligatorisch.
Ich bin mir bewusst, dass unser Gegenvorschlag die Initianten kaum zum Rückzug ihrer Initiative bewegen wird, weil der Entscheid über die Initiative dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäusserung gibt, auch wenn er ein Signal in die falsche Richtung ist und missverständlich sein kann. Der Gegenvorschlag der Minderheit II und tendenziell auch jener des Bundesrates sowie die übrigen Gegenvorschläge wollen aber die Mitsprache des Volkes ausklammern, was - obwohl rechtlich in Ordnung - politisch nicht sauber ist. Das Volk müsste sich verschaukelt vorkommen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, wenn Sie schon einen Gegenvorschlag beschliessen, jenen der Minderheit I zu unterstützen.