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Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-05

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Von einer eidgenössischen Ausländerpolitik werde nur geredet, es gebe sie aber nicht. Der das sagte, ist der verdiente frühere "NZZ"-Journalist Max Frenkel. Dieser Satz sagt bereits, was hier unsere Aufgabe ist: Wir müssen eine überzeugende eidgenössische Ausländerpolitik formulieren, welche den legitimen Interessen unseres Landes entspricht. Das Ausländergesetz ist so auszugestalten, dass es in den eidgenössischen Räten und in der Volksabstimmung, die allenfalls kommt, mehrheitsfähig ist.

Erinnern wir uns daran, dass eine Totalrevision des Ausländergesetzes im Juni 1982 in einem Referendum vom Volk abgelehnt worden ist. Dies sollte nicht wieder passieren. Der Zeitgeist macht uns unsere Arbeit nicht gerade leichter, hat doch der Hang zur politischen Korrektheit dazu geführt, dass man gerade im Bereich der Ausländerpolitik gewisse Dinge in unserem Land nur noch hinter vorgehaltener Hand oder gar nicht zu sagen wagt, dass man peinlichst genau auf die Wortwahl - oder neudeutsch: auf das "wording" - zu achten hat, dass man seine Prinzipien vergisst und aus Angst, als fremdenfeindlich oder gar rassistisch zu gelten, lieber schweigt. Es liegt nun an uns, einen gemeinsamen Nenner zu suchen und diesen in ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer zu "verpacken". Es ist höchste Zeit, hier zu verwalten, haben wir doch für die in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer ein Gesetz, welches selbst bei mehrmaligem Hinausschieben des "Rentenalters" schon lange in den Ruhestand geschickt werden müsste. Das alte Gesetz stammt aus dem Jahre 1931 und wurde durch nicht weniger als ein Dutzend Verordnungen und Bundesbeschlüsse ergänzt.

Die Arbeit kann aber nur gelingen, wenn wir uns des migrationspolitischen Umfeldes, in dem wir stehen, bewusst sind. Wie die meisten westlichen Staaten steht auch die Schweiz seit längerer Zeit unter einem stetig zunehmenden Einwanderungsdruck. Waren früher die Einwanderer vor allem von uns selber im Ausland rekrutierte Arbeitskräfte und resultierte später daraus der Familiennachzug, so sind die heutigen potenziellen Einwanderer kaum mehr in derart einfache Kategorien einzuteilen. Immer mehr verwischt die Grenze zwischen der Einwanderung über den Asylbereich und der Einwanderung über den übrigen, heute noch vom alten Ausländergesetz, vom Anag, geregelten Bereich. Davon zeugt auch die Tatsache, dass die meisten Vollzugsbestimmungen, die vor allem den Asylbereich betreffen, sowohl im alten Ausländergesetz wie auch im neuen AuG-Entwurf verankert sind.

Jahr für Jahr wandern durchschnittlich rund 100 000 Menschen neu in die Schweiz ein und erhalten eine [PAGE 647] Jahresaufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung. Entgegen der landläufigen Meinung kommen nur wenige, nicht einmal 10 Prozent von ihnen, über den Asylbereich zu uns. Deutlich angestiegen ist der Familiennachzug, der mittlerweile einen Anteil von über 40 Prozent erreicht hat, während der Anteil der erwerbstätigen Einwanderer stetig sinkt und mittlerweile auf deutlich weniger als 40 Prozent geschrumpft ist.

Heute ist die Schweiz faktisch ein Einwanderungsland, obwohl dies weder ein Staatsziel noch politische Absicht war. Gemessen an der Gesamtbevölkerung weisen wir die höchste jährliche Einwanderungsquote aller OECD-Staaten aus. Aufgrund dieser extrem hohen Einwanderungsquote hat die schweizerische Gesamtbevölkerung seit 1990 um rund 700 000 Menschen zugenommen. Das schweizerische Mittelland gehört heute zu den weltweit am dichtesten besiedelten Gebieten.

Wenn wir heute trotz dieser starken Zunahme der Gesamtbevölkerung von Überalterung, von Demographiefalle, von Problemen bei der Altersvorsorge und von fehlendem Wirtschaftswachstum sprechen, so zeigt das auf, dass bei unserer bisher praktizierten Migrationspolitik einiges falsch gelaufen ist. Insbesondere haben wir bis anhin zu wenig ausgeprägt auf die berufliche Qualifikation der im Ausland rekrutierten Arbeitskräfte geschaut. Wir haben es unterlassen, dafür zu sorgen, dass der Nachzug von Kindern von in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern nicht schon in jungen Jahren erfolgt, was uns einerseits Integrationsschwierigkeiten gebracht hat und was andererseits dazu geführt hat, dass trotz der rekordhohen Zahl von Einwanderern unsere Gesellschaft unaufhörlich auf eine Überalterung zusteuert.

Im vorliegenden Gesetzentwurf steht der hehre Grundsatz, dass bei der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern der demographischen Entwicklung der Schweiz Rechnung getragen werden solle. Machen wir uns aber nichts vor: Dies ist nun wirklich nicht mehr als toter Buchstabe. Das Gesetz regelt nicht die Zulassung aus den EU- und Efta-Staaten; es kann nicht die Einwanderung beeinflussen, welche über das übergeordnete Völkerrecht - sprich: die anerkannten Flüchtlinge - erfolgt. Es hat nur einen sehr begrenzten Einfluss auf den Familiennachzug, wenn wir laufend Arbeitskräfte im Ausland rekrutieren. Was uns bleibt, ist ein über dieses Gesetz steuerbarer Restanteil von weniger als einem Viertel der gesamten jährlichen Einwanderung. Steuernd eingreifen können wir folglich nur noch im Bereich der Zahl und der beruflichen Qualifikation der einwandernden Arbeitskräfte aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten. Hier sollten wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.

Die Schweiz wird also in Zukunft auf ein gesundes Mass an Einwanderung angewiesen sein. Die reine Zahl der im Ausland rekrutierten Erwerbstätigen ist aber von sekundärer Bedeutung im Vergleich zum Stellenwert, der der importierten Wertschöpfungsquote zukommen muss. Der Grundgedanke des vorliegenden Gesetzentwurfes liegt daher richtigerweise nicht bei einer durch Quoten oder Prozentanteile gesteuerten Einwanderung, sondern bei den Zulassungskriterien. So ist der Entscheid über die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung vor allem an die berufliche Qualifikation und die Integrationsbereitschaft der Einwanderer zu koppeln.

Es gilt aber, in diesem Gesetz mehr als nur die Zulassung von Einwanderern zu regeln. Es geht nicht zuletzt auch um die Regelung des Zusammenlebens der schweizerischen mit der ausländischen Wohnbevölkerung. Hier sind wir ganz besonders gefordert, hier werden auch die Meinungen am meisten auseinander gehen. Die FDP-Fraktion hat hierzu klare Vorstellungen und hat entsprechende Einzelanträge eingereicht. Es genügt nicht, ein Gesetz zu schreiben, dessen Vollzug dem Prinzip Hoffnung übergeben wird und das die Migrationsbehörden vor unlösbare Probleme stellt. Der politische Wille, der in diesem Gesetz verankert wird, muss auch praktikabel sein und im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt werden können.

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf den vorliegenden Gesetzentwurf. Dass wir zahlreiche Anträge für die Detailberatung eingereicht haben, macht deutlich, dass die Freisinnigen ein überzeugendes Ausländergesetz für die heutige und die absehbare Wirklichkeit schaffen wollen.

[VS]